Die Aushubarbeiten haben bereits begonnen auf dem Bieler Feldschlösschen-Areal zwischen Bahnhof und Hafen. Ein neuer Campus der Berner Fachhochschule soll dort entstehen, der alle bisherigen Bieler Standorte auf einem Areal konzentriert.
Das letzte Hindernis
Offizieller Baubeginn wäre Sommer 2019. Doch es bleibt wohl beim Konjunktiv. Denn um bauen zu können, müsste auch das letzte Hindernis auf dem Bauplatz verschwinden. Es geht um die Liegenschaft an der Aarbergstrasse 14/16, ein Haus mit 20 Wohnungen. Deren Besitzer weigert sich, sein Grundstück an die Stadt Biel abzutreten.
Die Stadt griff deshalb im Frühling 2018 zur Ultima Ratio und stellte ein Enteignungsgesuch. Der Eigentümer reichte dagegen zwar Beschwerde ein, blitzte aber beim kantonalen Verwaltungsgericht ab. Die Enteignung sei rechtlich korrekt, weil sich das Grundstück in einer Zone für öffentliche Nutzung befinde, so die Begründung des Entscheids.
Die Krux mit der Frist
Dieses Urteil korrigiert jetzt das Bundesgericht. Nicht inhaltlich, aber wegen eines Verfahrensfehlers. Das Verwaltungsgericht hatte dem Eigentümer eine Frist gesetzt, um seine Argumente im Rechtsstreit vorzubringen. Den Entscheid zu Ungunsten des Hausbesitzers traf es aber schon vor Ablauf dieser Frist.
Das Verwaltungsgericht müsse den Fall jetzt erneut beurteilen, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Der Rechtsstreit geht also weiter. Und so lange der nicht abgeschlossen ist, bleibt auch das Haus an der Aarbergstrasse stehen.
Beschwerde gegen Überbauungsordnung
Dies ist allerdings nicht die einzige Front, an der der Hausbesitzer kämpft. Er wehrt sich auch gegen die Überbauungsordnung der Stadt Biel. Diese hat er gemäss gut unterrichteter Quelle mit einer Beschwerde auch an die bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion weitergezogen. Auch hier bleibt dem Mann der Weg durch die Gerichtsinstanzen offen.