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Wegen Rechtshändel Fachhochschul-Campus in Biel kommt mindestens ein Jahr später

Eigentlich soll in Biel ein neuer Fachhochschul-Campus gebaut werden. Doch ein Urteil verzögert die Arbeiten.

Die Aushubarbeiten haben bereits begonnen auf dem Bieler Feldschlösschen-Areal zwischen Bahnhof und Hafen. Ein neuer Campus der Berner Fachhochschule soll dort entstehen, der alle bisherigen Bieler Standorte auf einem Areal konzentriert.

Das letzte Hindernis

Offizieller Baubeginn wäre Sommer 2019. Doch es bleibt wohl beim Konjunktiv. Denn um bauen zu können, müsste auch das letzte Hindernis auf dem Bauplatz verschwinden. Es geht um die Liegenschaft an der Aarbergstrasse 14/16, ein Haus mit 20 Wohnungen. Deren Besitzer weigert sich, sein Grundstück an die Stadt Biel abzutreten.

Der Rechsstreit in der Übersicht

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  • März 2018: Die Einwohnergemeinde Biel stellt ein Enteignungsgesuch für die fragliche Parzelle.
  • Oktober 2018: Die zuständige Kommission heisst das Gesuch der Stadt gut.
  • November 2018: Der Eigentümer wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern gegen diese Verfügung.
  • Januar 2019: Das Verwaltungsgericht weist die Appellation des Eigentümers ab.
  • März 2019: Der Eigentümer zieht den Entscheid an das Bundesgericht weiter.
  • Juli 2019: Das Bundesgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts auf. Dieses muss die Sache jetzt neu beurteilen.

Die Stadt griff deshalb im Frühling 2018 zur Ultima Ratio und stellte ein Enteignungsgesuch. Der Eigentümer reichte dagegen zwar Beschwerde ein, blitzte aber beim kantonalen Verwaltungsgericht ab. Die Enteignung sei rechtlich korrekt, weil sich das Grundstück in einer Zone für öffentliche Nutzung befinde, so die Begründung des Entscheids.

Die Krux mit der Frist

Dieses Urteil korrigiert jetzt das Bundesgericht. Nicht inhaltlich, aber wegen eines Verfahrensfehlers. Das Verwaltungsgericht hatte dem Eigentümer eine Frist gesetzt, um seine Argumente im Rechtsstreit vorzubringen. Den Entscheid zu Ungunsten des Hausbesitzers traf es aber schon vor Ablauf dieser Frist.

Das Verwaltungsgericht müsse den Fall jetzt erneut beurteilen, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Der Rechtsstreit geht also weiter. Und so lange der nicht abgeschlossen ist, bleibt auch das Haus an der Aarbergstrasse stehen.

Beschwerde gegen Überbauungsordnung

Dies ist allerdings nicht die einzige Front, an der der Hausbesitzer kämpft. Er wehrt sich auch gegen die Überbauungsordnung der Stadt Biel. Diese hat er gemäss gut unterrichteter Quelle mit einer Beschwerde auch an die bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion weitergezogen. Auch hier bleibt dem Mann der Weg durch die Gerichtsinstanzen offen.

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