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Weihnachtseinkäufe Aargauer können am 23. Dezember shoppen gehen

  • Der Aargauer Regierungsrat hat dem Druck der Grossverteiler nachgegeben.
  • Die Läden benötigen nun für den dritten und vierten Adventssonntag (16./23. Dezember 2018) keine Bewilligung.
  • Zunächst hatte die Regierung den zweiten und dritten Adventssonntag (9./16. Dezember 2018) vorgeschlagen gehabt.

Mehrere Grossverteiler und Gewerbetreibende waren beim Regierungsrat vorstellig geworden. Der vierte Adventssonntag - in diesem Jahr der 23. Dezember - sei der umsatzstärkste Sonntag im Advent, hiess es.

In den umliegenden Kantonen gelte er als bewilligungsfrei. Dies benachteilige die Aargauer Geschäfte in der sich zunehmend verschärfenden Konkurrenzsituation noch zusätzlich.

In einer Umfrage des Kantons sprach sich eine Mehrheit der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie der Gemeinden dafür aus, den zweiten bewilligungsfreien Sonntagsverkauf auch dann auf den vierten Advent zu legen, wenn dieser auf den 23. Dezember fällt.

Die neue Regelung gilt nicht nur für dieses Jahr, sondern generell, wie die Regierung mitteilt. Auch in Zukunft finden die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe neu also am 3. und 4. Advent statt.

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