Für die einen ist es ein Glück, für die andern Pech. Heiligabend ist dieses Jahr an einem Sonntag. Für die Mitarbeiter im Verkauf kann das bedeuten, dass sie auch an diesem Sonntag, 24. Dezember, arbeiten müssen. Die Regelung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.
In den Kantonen Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können die Geschäfte offen haben. Davon machen beispielsweise Läden in Herisau, Chur und Glarus am 24. Dezember Gebrauch. Sie haben geöffnet.
In den Kantonen St. Gallen und Thurgau haben die Geschäfte am 25. und 26. Dezember generell geschlossen , zusätzlich auch am 24., falls dieser auf einen Sonntag fällt. So heisst es in einer Regelung. Die Läden bleiben damit an drei Tagen geschlossen.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden gilt eine zusätzliche Regel für den Stefanstag , 26. Dezember. Er ist dann kein Ruhetag, wenn zusammen mit den Weihnachtstagen drei Feiertage aufeinander folgen würden. Deshalb dürfen die Innerrhoder Geschäfte dieses Jahr am Stefanstag öffnen . Dasselbe gilt im Ausserrhodischen.