Konkret geht es um das Belüftungsbecken, die Faultürme und um das alte Betriebsgebäude der ehemaligen ARA Brüggli. Im bewilligten Bauprojekt aus dem Jahr 2015 war vorgesehen, dass diese Teile der Anlage abgerissen werden.
Dies passierte jedoch nicht, sondern sie wurden umgebaut und umgenutzt. Erste Arbeiten hierfür wurden bereits durchgeführt – ohne entsprechende Bewilligung. Als man das bemerkt hatte, habe man die Bauarbeiten sofort gestoppt, sagt der Gemeindeschreiber von Sattel, Pirmin Moser.
«Es ist natürlich peinlich und unschön, aber wenn solche Fehler passieren, muss man dazu stehen und man soll auch die Konsequenzen tragen», so Moser. Wie es genau dazu gekommen ist, sei noch nicht klar.
Die Staatsanwaltschaft muss jetzt prüfen, ob dies eine schwere oder eine lässliche Sünde ist.
Bei den Bauarbeiten an der ARA habe ein externes Büro die Federführung. «Bei der Projektentwicklung war den Verantwortlichen an der Front offenbar zu wenig klar, dass es für solche Anpassungen eine Bewilligung braucht», sagt Moser. Bei Arbeitsvergaben habe der Gemeinderat dann festgestellt, dass man diese Anlageteile ja eigentlich abreissen müsste.
Offensive Kommunikation
Daraufhin habe der Gemeinderat sich selber angezeigt. Der Gemeinderat übernehme die volle Verantwortung. Man habe die Selbstanzeige offensiv kommunizieren wollen, auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. «Wenn ein Bürger sich nicht korrekt verhält, wird er auch angezeigt.» Also müsse auch der Gemeinderat sich denselben Konsequenzen stellen.
Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz muss nun laut Moser prüfen, «ob dies nun eine schwere oder lässliche Sünde ist».