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BVK-Affäre:
Legende: Mitangeklagt in der BVK-Affäre: Der Ex-Banker am 27. August 2014 auf dem Weg zum Zürcher Obergericht. Keystone/Archiv

Weiteres Urteil zur BVK-Affäre Ex-CS-Direktor muss drei Jahre zusätzlich hinter Gitter

Das Bundesgericht lässt den 62-jährigen Millionenbetrüger abblitzen und folgt damit dem Urteil des Zürcher Obergerichts.

  • Ein Ex-CS-Direktor erhält wegen gewerbsmässigen Betrugs zum Schaden der Pensionskasse BVK und der Zürcher Gebäudeversicherung drei Jahre zusätzlich.
  • Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts abgewiesen und stellt fest: Das Verfahren war fair und hat auch nicht zu lange gedauert.

Der heute 62-jährige Ex-Banker war als Mitangeklagter in der BVK-Affäre bereits in einem ersten Prozess wegen Bestechung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Er hatte seinen langjährigen Freund, den Anlagechef der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich (BVK), bestochen und so von Aufträgen profitiert.

Im aktuellen zweiten Prozess ist das Bundesgericht jetzt dem Zürcher Obergericht gefolgt. Dieses hatte den Banker im Mai 2016 wegen gewerbsmässigen Betrugs für weitere drei Jahre hinter Gitter geschickt. Es sprach ihn damals aber vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung frei und blieb damit um ein Jahr unter dem Strafmass des Bezirksgerichts.

«Schlichte Geldgier»

Bestraft wird der Banker, weil er auf Kosten der BVK und der kantonalen Gebäudeversicherung ins eigene Portemonnaie wirtschaftete. Mit gefälschten Börsenergebnissen und anderen Zahlenspielen schädigte der damalige CS-Kadermann seine beiden Grosskunden um rund fünf Millionen Franken.

Nutzniesser der Manipulationen war nicht nur die CS, sondern auch der Verurteilte selber. Gemäss Anklage konnte er sich über Bonuszahlungen um 800'000 Franken bereichern. Das Obergericht hatte ihm bereits «schlichte Geldgier» attestiert.

«Von vornherein aussichtslos»

Vor Bundesgericht verlangte er jetzt vergeblich eine Strafreduktion. Die Lausanner Richter sahen jedoch keinen Grund darin, den Fall nach Zürich zurückzuschicken. Es seien keine strafmildernden Gründe erkennbar. Das Verfahren sei fair gewesen und habe nicht zu lange gedauert.

Die Kosten für den Gang nach Lausanne muss der Betroffene selber begleichen. Sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, weil seine Beschwerde «von vornherein aussichtslos» gewesen sei. Die Gerichtskosten werden jedoch auf 1'200 Franken gesenkt – wegen seiner schwierigen finanziellen Lage.

Hauptbeschuldigte bereits rechtskräftig verurteilt

Die Urteile gegen die beiden Hauptbeschuldigen in der BVK-Affäre sind bereits seit 2015 rechtskräftig. Der langjährige BVK-Anlagechef erhielt eine sechsjährige Freiheitsstrafe, weil er Bestechungsgelder von 1,7 Millionen angenommen hatte. Ein Vermögensverwalter, der den Anlagechef für ein BVK-Mandat jahrelang schmierte, erhielt zweieinhalb Jahre, davon zehn Monate bedingt.

Die BVK-Affäre gilt als einer der grössten Fälle von Wirtschaftskriminalität der jüngeren Vergangenheit im Kanton Zürich.

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