- Die Angehörigen der Opfer haben gegen das Kantonsgerichtsurteil Beschwerde eingereicht.
- Jetzt wird sich das Bundesgericht in Lausanne mit dem Bergsturz befassen.
Der grosse Bergsturz von Bondo, bei dem acht Wanderer getötet wurden, wird vom obersten Schweizer Gericht beurteilt werden. Der Anwalt der Angehörigen teilte auf Anfrage mit, er habe beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Kantonsgerichtsurteil eingereicht.
Im Januar war das Kantongericht zum Schluss gekommen, dass der Bergsturz in dieser Form nicht habe vorausgesagt werden können. Somit könne auch niemandem Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Die Staatsanwaltschaft habe deshalb das Strafverfahren zu Recht eingestellt.
Im Verfahren haben sich die Angehörigen auf den Standpunkt gestellt, das Ereignis habe sehr wohl vorausgesagt werden können und die Wanderwege hätten gesperrt werden müssen.