700 Meldungen wegen Betrugsverdachts hat die Sozialversicherungsanstalt SVA des Kantons Zürich letztes Jahr erhalten. Das sind 43 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Rund die Hälfte davon seien Hinweise aus der Bevölkerung, sagt Daniela Aloisi, Sprecherin der SVA: «Wir spüren, wenn ein Thema in den Medien mehr präsent ist. Dann erhalten wir sofort mehr Meldungen.»
Jedem Hinweis werde nachgegangen. Das bedeutet zum Beispiel, bei den Betroffenen nachfragen oder Akten studieren. Und bis letzten August wurden, bei einem starken Verdacht, Detektive eingesetzt, um die Leute zu überwachen. Seit einem Bundesgerichtsurteil sind diese Überwachungen aber nicht mehr erlaubt.
Ohne diese Überwachungsmöglichkeit decke die SVA klar weniger Fälle auf, sagt Aloisi: «Der Wegfall der Möglichkeit der Observation ist einschneidend für die Missbrauchsbekämpfung.»
Wir haben über elf Millionen weniger Ermittlungserfolg.
Auf Bundesebene ist eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage vorgesehen, welche den Einsatz der IV-Detektive regelt und erlaubt.