In vielen Baselbieter Gemeinden wird neu gebaut. Wenn dafür Landwirtschaftsland neu eingezont wird, so wird der Kanton in Zukunft eine Mehrwertabgabe von 20% verlangen. So sieht es das Bundesgesetz vor. Die öffentliche Hand verdient also mit an der Wertsteigerung.
Wenn allerdings nicht auf freiem Land gebaut, sondern in der bestehenden Bauzone verdichtet wird, dann soll dieser Profit bei den Privaten bleiben. Der Landrat lehnt es ab, den Gemeinden die Möglichkeit zu überlassen, auch in solchen Fällen eine Mehrwertabgabe zu verlangen.
Bürgerliche wollen keine zusätzlichen Abgaben
Der Entscheid fiel mit 48 zu 39 Stimmen. Die bürgerlichen Parteien setzten sich durch. Rolf Richterich (FDP) meinte die Mehrwertabgabe bringe planerisch nichts: «Die Mehrwertabgabe behindert die Planung und erschwert den Markt.»
Für eine Mehrwertabgabe setzten sich die Linksparteien, die CVP und die Grünliberalen ein. Matthias Häuptli (GLP) argumentierte mit dem Verweis auf Kosten, die anfallen, wenn in einer Gemeinde gebaut wird: «Es kann nicht sein, dass die Kosten auf die Allgemeinheit überwälzt werden und die Privaten dann die Profite einstreichen.»
Das Volk kann entscheiden
Der Landrat hat sich heute entschieden, damit ist die Diskussion aber noch nicht abgeschlossen. Weil bei der Schlussabstimmung das Vierfünftel-Mehr verpasst wurde, kommt es beim Mehrwertabgabe-Gesetz zu einer Volksabstimmung.