- Ab dem 1. Juli gelten die neuen Regeln des Inländervorrangs.
- In Branchen mit über 8 Prozent Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV gemeldet werden. Diese vermitteln dann innerhalb von drei Tagen passende Stellensuchende.
- Um die anfallende Arbeit zu bewältigen, hat der Kanton Zürich eine neue RAV-Abteilung geschaffen mit 17 neuen Stellen.
Edgar Spieler, Leiter Arbeitsmarkt im Kanton Zürich, ist zuversichtlich: «Wir sind gut aufgestellt. » Der Kanton habe bereits viel Erfahrung mit der Zusammenarbeit mit Zürcher Firmen und habe bewiesen, dass er schnell geeignete Arbeitsuchende vermitteln könne.
Edgar Spieler rechnet mit rund 10'000 Meldungen im Jahr – Meldungen von Firmen, die Angestellte suchen in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit. Betroffen sind etwa Mechaniker, Verkäuferinnen, Schauspieler oder Marketingfachleute. Bearbeitet werden die Meldungen der Firmen von Angestellten einer neuen Abteilung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV. «Wir haben uns entschieden, ein neues Zentrum aufzubauen», sagt Edgar Spieler. So können sich die regionalen RAV um die Beratung der Arbeitslosen kümmern, während sich das neue Zentrum auf die Meldungen der Firmen spezialisiert.
Weiterer Ausbau in eineinhalb Jahren
Eine Software, bereitgestellt vom Bund, hilft den Firmen beim Melden der offenen Stellen und den Angestellten bei der Bearbeitung. In einem nächsten Schritt soll das Computerprogramm zusätzlich die Profile der Arbeitslosen mit den Anforderungen der Firmen abgleichen. Dieses Matching soll per Anfang 2020 eingeführt werden. Dann wird die acht Prozent-Grenze für die Meldungspflicht auf fünf Prozent gesenkt, was erneut mehr Arbeit für die RAV bedeutet. Der Kanton Zürich rechnet deshalb per 2020 mit einem weiteren Ausbau der Stellen.