Wenn Eltern sich trennen, hat jener Elternteil, der die Betreuung des Kindes übernimmt, Anrecht auf Kinderalimente. Meistens ist das die Mutter. Kommt der Elternteil, der die Alimente zahlen muss – also meistens der Vater – seiner Verpflichtung nicht nach, springt die Gemeinde ein; mit einer sogenannten Alimenten-Bevorschussung.
Im Kanton Schwyz wurde bei der Berechnung dieser Alimenten-Bevorschussung bislang nicht berücksichtigt, ob die Frau einen neuen Partner hat, der sich am Unterhalt des Kindes beteiligen kann. Doch das soll sich ändern: Ein Vorstoss der SVP fordert, dass Einkommen und Vermögen von neuen Konkubinatspartnern in die Berechnung der Alimenten-Bevorschussung einfliessen. In ihrer Antwort auf den Vorstoss signalisiert die Schwyzer Regierung nun, dass sie mit dem Ansinnen einverstanden ist.
Frau lebt neu bei wohlhabendem Partner
Hintergrund des Vorstosses ist ein Fall in einer Schwyzer Gemeinde: Eine Frau lebt mit ihrem Kind bei ihrem neuen Partner. Weil der Vater des Kindes seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt, erhält die Frau von der Gemeinde eine Alimenten-Bevorschussung. Und dies, obwohl der neue Partner der Frau über ein hohes Einkommen verfüge, wie es im Vorstoss heisst. Alleine die Wohnung, die das Paar mit dem Kind bewohnt, koste jeden Monat über 4000 Franken. Die öffentliche Hand unterstütze hier Leute, die das nicht nötig hätten, heisst es im Vorstoss. Das müsse sich ändern.
Bereits heute berücksichtigen 17 Kantone die finanziellen Verhältnisse von Konkubinatspartnern, wenn es um die Berechnung von Alimenten-Bevorschussungen geht. In der Zentralschweiz ist dies allerdings als einziger der Kanton Obwalden.
Praxis ist rechtens, aber umstritten
Das Bundesgericht hat diese Praxis für rechtens befunden. Sie ist aber nicht unumstritten: Die kantonalen Sozialdirektoren etwa raten ab. In Streitfällen sei nicht sicher, ob ein Konkubinatspartner verpflichtet werden könne, für ein Kind aufzukommen, das nicht von ihm sei.