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Wer erhält Unterstützung? Kanton Zürich will Prämienverbilligung neu regeln

Verbilligungen sollen nur noch an diejenigen gehen, die sie auch verdienen. Sparen will das Parlament aber nicht.

Zwei Jahre lang haben sich Kantonsrätinnen und Kantonsräte am Entwurf für das neue Gesetz über Verbilligungen der Krankenkassenprämie abgemüht. Am Donnerstag hat die Kommission ihren Vorschlag für die neuen Regeln präsentiert.

Er sieht einen Systemwechsel vor: Neu sollen Versicherte einen bestimmten Anteil des Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden. Erst die Kosten, die darüber hinausgehen, übernimmt der Kanton in Form der Prämienverbilligung. Ähnlich ist es bereits in anderen Kantonen geregelt. Damit soll das Gesetz gerechter werden.

So hätten neu beispielsweise vermögende Eigenheimbesitzer, die Renovationskosten von den Steuern abzogen, kein Anrecht mehr auf Prämienverbilligung. Ebensowenig Eltern mit hohem Einkommen, die Kinder in Ausbildung unterstützen.

Gerechter – und nicht sparen

Damit soll die Verteilung gerechter werden, so das Ziel der Kommission. Kommissionspräsident Claudio Schmid (SVP) bringt es auf die Formel: «Mit dem neuen System stellen wir gezielt denjenigen Menschen das Geld zur Verfügung, die es wirklich benötigen.» Dringend ist das neue Gesetz, weil die Prämien in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind und mittlerweile auch den Mittelstand stärker belasten.

Aus diesem Grund will die Kommission auch nicht sparen – anders als die Regierung. Diese sah vor, als Teil des Sparprogramms den Kantonsbeitrag von heute 80 auf neu 70 Prozent des Bundesbeitrags zu senken. Und damit die Kantonskasse zu entlasten. Davon will die Kommission aber nichts wissen. Eine Mehrheit will den Betrag bei 80 Prozent belassen, eine linke Minderheit fordert gar eine Erhöhung auf 100 Prozent.

Bürgerliche zufrieden, Linke wollen mehr

Die Reaktionen der Parteien auf den Gesetzesentwurf fallen mehrheitlich positiv aus. Die FDP sieht im neuen Vorschlag eine Verbesserung: Während die Verbilligungen bisher nach dem Giesskannenprinzip verteilt worden seien, könne das Geld neu zielgerichteter ausgeschüttet werden, schreibt die FDP.

Zufrieden zeigen sich auch die Grünliberalen. Die GLP begrüsst es, dass weiterhin 30 Prozent der Bevölkerung Prämienverbilligungen erhalten. Grünliberale und Freisinnige wollen den Beitrag des Kantons vorläufig bei 80 Prozent belassen.

Die SP sieht ebenfalls einige Verbesserungen im Kommissionsvorschlag. Alleinerziehende und Einzelpersonen müssten keine massiven Kürzungen in Kauf nehmen, schreibt die Partei in einer Mitteilung. Sie verlangt aber mehr: Dringend nötig sei eine Erhöhung der Prämienverbilligung.

Für die Alternative Liste ist die Vorlage ein tragbarer Kompromiss. Zentral sei, dass auch in Zukunft dreissig Prozent der Haushalte – insbesondere solche mit Kindern sowie tiefen oder mittleren Einkommen – Anspruch auf Prämienverbilligung hätten. Wie die SP fordert die AL eine Aufstockung des Kantonsanteils.

Der Kantonsrat behandelt das neue Gesetz an seiner Sitzung vom 11. März. Mit den Mehrheiten, die sich in der Kommission abzeichneten, dürfte die Vorlage im Parlament durchkommen.

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