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Wetzikon in der Kritik Folgen einer verregneten Sternfahrt

Der Stadtrat von Wetzikon sei mitschuldig am Finanzdebakel der Feuerwehr-Sternfahrt 2015, sagt der Bezirksrat Hinwil.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schlechtes Wetter hatte der internationalen Feuerwehrsternfahrt 2015 ein Defizit von über 400'000 Franken beschert, dreimal mehr als budgetiert.
  • Der Bezirksrat Hinwil gibt dem Stadtrat von Wetzikon eine Mitschuld. Dieser habe seine Kontrollpflicht nicht wahrgenommen. Das sei fahrlässig.
  • Der Bezirksrat weist den Stadtrat an, zwei städtische Mitarbeitende – sie sassen im Organisationskomitee – um Schadenersatz einzuklagen.

Der Bezirksrat Hinwil will selber keine Schadenersatzklage gegen den Wetziker Stadtrat einreichen. Er ersucht vielmehr den Stadtrat, eine entsprechende Klage beim zuständigen Bezirksgericht zu prüfen. Für Schadenersatzforderungen gegenüber städtischem Personal sei der Stadtrat zuständig, heisst es im Entscheid des Bezirksrats.

Wetziker Stadtrat handelte fahrlässig...

Der Stadtrat von Wetzikon sei mitschuldig am Finanzdebakel, weil er sich nicht ernsthaft um die Planung und Budgetierung des Anlasses gekümmert habe. Der Stadtrat hätte die Aufträge, die er dem Organisationskomitee erteilte, überwachen und fehlende Informationen einfordern müssen. Die Exekutivmitglieder hätten damit fahrlässig gehandelt. Haftbar gemacht werden könne eine Exekutivbehörde gemäss Haftungsgesetz aber nur, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliege. Das sei nicht der Fall.

...OK-Mitglieder sogar grob fahrlässig

Als grob fahrlässig stuft der Bezirksrat aber das Verschulden der OK-Mitglieder ein. Diese hätten den Stadtrat nicht über das bereits sehr hoch budgetierte Defizit des Anlasses informiert. Zudem hätten sie trotz budgetiertem Defizit noch zusätzlich Geld ausgegeben. Für die Sternfahrt habe es nie einen rechtlich gültigen Kreditbeschluss gegeben. Dasselbe gelte übrigens auch für die nachträgliche Überweisung von 200'000 Franken aus der Wetziker Stadtkasse aufs Konto der Feuerwehr-Sternfahrt «zwecks Begleichung fälliger Rechnungen».

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