Vor mehr als 400 Jahren waren die beiden Appenzell noch ein Kanton. Dann wurde die Scheidung 1597 vollzogen mit der sogenannten Landteilung. Das ging ohne Blutvergiessen, aber mit einem Scheidungsvertrag, dem sogenannten Landteilungsbrief mit 17 Artikeln.
Es geht um Geld
In Artikel 9 wird geregelt, dass die Dokumente aus der Zeit als gemeinsamer Kanton in Appenzell bleiben. Ausserrhoden bekomme aber einen Schlüssel zu diesem Archiv. 400 Jahre hat diese Regelung gereicht. Doch nun hat sich das geändert und wie so oft geht es um Geld.
Der Innerrhoder Landesarchivar, Sandro Frevel, sagt, es gehe um die Kosten für die Restaurierung der Dokument, denn diese hätten über die Jahrunderte auch ein wenig gelitten. Ausserdem müssten die Dokumente nicht nur restauriert, sondern auch digitialisiert werden, so Frevel.
Die Kosten dafür teilen sich die beiden Kantone. Das haben sie abgemacht. Auch diesmal, wie vor 400 Jahren, ohne Blutvergiesen, aber wieder mit einem Vertag.