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Windenergie im Baselbiet Wie nah dürfen Windanlagen Wohnbauten kommen?

Ein Vorstoss im Landrat verlangt grössere Abstände. Damit wären Windanlagen in der Region praktisch unmöglich.

Wer im Baselbiet eine Windkraftanlage bauen will, muss dabei einen Mindestabstand von 700 Metern zum nächsten Haus einhalten. Den Gegnern von Windkraftanlagen im Baselbiet ist dies zu wenig. In einem Vorstoss fordert SVP-Landrat Andi Trüssel, dass der Abstand mindestens das zehnfache der Höhe der Anlage betragen muss. Diese Regel gilt auch im deutschen Bundesland Bayern. Ist eine Windanlage 150 Meter hoch, muss der Abstand demnach 1,5 Kilometer betragen.

Grund für diese Foderung sind Bedenken wegen Lärm und dem sogenannten Infraschall, sagt Christoph Kegel vom Komitee gegen Windkraft in Füllinsdorf. «Dieser Infraschall ist nicht hörbar. Es handelt sich um ein tiefes Pochen, welches laut Studien bei rund 20 Prozent der Bevölkerung zu gesundheitlichen Problemen führt.»

Wenig Unterstützung

Die Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) des Landrats, die das Geschäft vorberaten hat, teilt diese Bedenken nicht. Es gebe keine Grenzwerte zum Infraschall, zudem seien moderne Anlagen schon nach wenigen hundert Metern nicht mehr hörbar. Die Mehrheit der UEK lehnt den Vorstoss ab. Auch, weil mit den geforderten Mindestabständen der Bau von neuen Windkraftanlagen im Baselbiet faktisch verunmöglicht werde.

Christoph Keigel nimmt dies bewusst in Kauf. Seiner Meinung nach gehören solche Anlagen nicht ins Baselbiet. «Windkraft gehört dorthin, wo es grosse freie Flächen gibt und genügend Wind. Dies ist bei uns nicht der Fall. Deshalb hat Windkraft im Baselbiet nichts verloren.» Viele Politiker sehen dies anders, wie schon die Diskussion in der UEK gezeigt hat. Im Landrat dürfte die Forderung nach grösseren Mindestabständen deshalb einen schweren Stand haben.

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