Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland beantragt für den ehemaligen Imam der Winterthurer An'Nur-Moschee eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten – dazu eine Landesverweisung für 15 Jahre.
Der 24-jährige Mann soll in einer Predigt im Oktober 2016 unter anderem zu Mord an schlechten Muslimen aufgerufen haben. Die Anklage wirft dem damaligen Imam daher «öffentliche Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeiten» vor. Weil der Imam auf Facebook auch brutale Tötungs-Darstellungen weiterverbreitet haben soll, wird er dazu wegen mehrfacher Gewaltdarstellung angeklagt, erklärt Corinne Bouvard, die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft. Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, gegen das Ausländergesetz verstossen zu haben: Er habe während rund vier Wochen in Winterthur gepredigt, obwohl er nur ein Touristen-Visum hatte.
Der angeklagte ehemalige Imam der An'Nur-Moschee ist seit November 2016 in Untersuchungshaft.
Ein Verfahren hängig
Nach der Razzia vom Oktober 2016 wurden insgesamt Verfahren gegen vier Personen aus dem Umfeld der Moschee eröffnet. Zwei Verfahren sind unterdessen eingestellt, eines stehe kurz vor Abschluss, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung.
Unter den Festgenommenen bei der Razzia im Oktober war auch der ehemalige Präsident der An'Nur-Moschee. Dieser wurde bereits wenige Tage später wieder freigelassen.