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Bild 1 von 8. Hochkonzentriert sind die Lottospielerinnen und Lottospieler bei der Sache. Auch dieses Ehepaar konnte einige Preise mit nach Hause nehmen. Bildquelle: SRF / Alex Moser.
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Bild 2 von 8. Mit den Zahlen 5, 14 und 44 offen. Das sieht gut aus. In so einer Situation ist der Lottogewinn nicht mehr weit. Bildquelle: SRF / Alex Moser.
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Bild 3 von 8. Osi Rohner stellt die Preise im kühlen Eingangsbereich zusammen. Er hat Früchtekörbe, Poulets, Hasen, Grittibänze und vieles mehr im Angebot. Bildquelle: SRF / Alex Moser.
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Bild 4 von 8. Die Hasenfüsse müssen dran bleiben, sagt Osi Rohner. Nur so können die Lottospieler erkennen, dass sie einen Hasen und nicht eine tote Katze gewonnen haben, erklärt der Hasenzüchter. Bildquelle: SRF / Alex Moser.
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Bild 5 von 8. Früher habe man Fleisch häufig einfach so weitergegeben. Heutzutage werde vakuumiertes Fleisch gewünscht. Bildquelle: SRF / Alex Moser.
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Bild 6 von 8. Poulets gehören nicht zu den teuersten Preisen. Begehrt sind sie trotzdem. Bildquelle: SRF / Alex Moser.
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Bild 7 von 8. Früher waren auch noch Rinderzungen im Angebot. Die Hornusser haben ihre Angebot an Preisen allerdings den heutigen Wünschen der Lottospieler angepasst. Bildquelle: SRF / Alex Moser.
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Bild 8 von 8. Der Präsident der Hornussergesellschaft Baden/Brugg Christian Lippuner freut sich über den Zustupf, den die Vereinskasse dank des Lottos erhält. Bildquelle: SRF / Alex Moser.
Die Lottomatches sind im Aargau nach wie vor beliebt. Wie die kantonale Lotto-Zulassungsstelle mitteilt, ist die Zahl der Anlässe seit vielen Jahren etwa gleichbleibend. Ein Lotto ist gemäss Lotteriegesetz jedoch nur legal, wenn es einem gemeinnützigen Zweck zugute kommt.
Bei der Hornussergesellschaft Baden/Brugg ist dies der Fall. Der Verein macht an zwei Lottoabenden einigen Tausend Franken Gewinn. Dieses Geld investiert der Verein vollumfänglich in den Vereinsbetrieb. «Wir können damit unsere Verbrauchsmaterialien und Turnierteilnahmen finanzieren», erklärt Vereinspräsident Christian Lippuner.
Bewilligungspflicht bleibt
Rund 50 Prozent der Einnahmen werden als Gewinne wieder ausgeschüttet. Dabei müssen die Betreiber des Anlasses im Voraus angeben wie viel Umsatz (Plansumme) sie machen werden. Ab einem Umsatz von 20'000 Franken bezahlen die Lottoveranstalter eine Gebühr von vier Prozent.
2016 wurde im Aargauer Grossen Rat gefordert, diese Bewilligungspflicht abzuschaffen. Dies wurde von der Regierung jedoch abgelehnt, weil sie befürchtete, dass dann vermehrt Profi-Veranstalter Lotto durchführen würden. Heute sind es nun stets Vereine, die sich mit den Gewinnen ihre Finanzen aufbessern.
Aber auch die Lottospieler haben am Schluss etwas davon. Zumindest die, die mit den richtigen Zahlen möglichst oft «Lotto!» rufen können.