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Wirtschaft Behinderte als Teamkollegen: Immer noch die Ausnahme

Das Schweizer Gesetz sichert Behinderten berufliche Gleichstellung zu. Doch die Realität sieht anders aus. Ob mit oder ohne Quote – alle sind sich einig, dass etwas geschehen muss, um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Personen mit einer Behinderung müssen beruflich die gleichen Chancen haben wie Personen ohne Behinderung. Das schreibt das Schweizer Gesetz vor. Die Realität sieht anders aus: Für Person mit einer Behinderung ist es schwieriger, eine Arbeitsstelle zu finden. Unsere Nachbarländer lösen das Problem mit einer Quote.

In Deutschland muss ein Betrieb mit 20 Angestellten mindestens einen Mitarbeitenden mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung beschäftigen. Es gilt eine Behindertenquote von fünf Prozent. In Österreich liegt die Quote bei vier Prozent.

Es muss für uns normaler sein, dass neben uns ein Mensch mit Behinderung Platz hat.
Autor: Eva Meroni Stiftung Profil

Eva Meroni macht sich bei der Schweizer Stiftung Profil für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen stark. Sie könnte sich auch für die Schweiz eine Quote vorstellen, denn es gebe immer noch Handlungsbedarf.

Die Sensibilisierung von Arbeitgebern in der Schweiz habe zugenommen und es werde auch etwas unternommen, aber das sei nicht genug, stellt Meroni fest.«Wir müssen mehr tun. Es muss für uns normaler sein, dass neben uns ein Mensch mit Behinderung Platz hat und als Teamkollege mit dabei sein soll.»

Nur wenige Firmen wären von Quote betroffen

2010 wollte das Parlament nichts von einer Behindertenquote wissen. Aus gutem Grund, sagt Martin Kaiser vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, der sich dort um das Thema Integration kümmert. 90 Prozent der Unternehmen in der Schweiz beschäftigten weniger als 15 Mitarbeitende, erklärt er. «Wenn sie dort eine Quote von vielleicht drei Prozent installieren wollen, dann werden sie rasch feststellen, dass sie nicht 0,2 behinderte Menschen anstellen können.»

Sie können nicht 0,2 behinderte Menschen anstellen.
Autor: Martin Kaiser Integrationsbeauftragter des Arbeitgeberverbands

Der Grossteil der Unternehmen in der Schweiz wäre von einer Quote deshalb gar nicht betroffen. Es gehe aber nicht, nur grosse Firmen, nicht aber die KMUs in die Pflicht zu nehmen, betont Martin Kaiser. Für den Arbeitgeberverband sei eine Quote darum der falsche Weg. Viel mehr brauche es Aufklärung.

Audio
Der Weg zur Gleichberechtigung von Behinderten in der Schweiz ist noch lang
aus HeuteMorgen vom 19.03.2016.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 17 Sekunden.

Verband will Arbeitgeber überzeugen

Kaiser versuche deshalb, Unternehmen aufzuzeigen, dass es sich lohnt, Personen mit einer Behinderung anzustellen – auch finanziell. Die IV übernehme heute die Mehrkosten. In den letzten drei Jahren habe sie zusammen mit den Arbeitgebern mehr als 50‘000 Menschen die Chance gegeben, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine neue Stelle antreten zu können.

«Es lohnt sich, diesen Prozess zu gehen, statt auf eine billige Lösung mit Quoten zu setzen, die dann zwar die Gewissen beruhigt, aber letztlich die Erfolge gar nicht bringt.» Und hier verweist Kaiser auf die Erfahrungen in Deutschland und Österreich, wo viele grosse Arbeitgeber lieber eine Busse bezahlen als Menschen mit einem Handicap anzustellen.

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