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Bestechung in Afrika Rohstoffhändler Gunvor wegen Korruption verurteilt

  • Gunvor habe zwischen 2008 und 2011 die Bestechung von Amtsträgern der Republik Kongo und der Elfenbeinkünste zugelassen, schreibt die Bundesanwaltschaft (BA) in einer Mitteilung.
  • Sie spricht von «schweren Mängeln in der Organisation». Gunvor habe nicht alle organisatorischen Vorkehrungen getroffen, um Bestechung zu verhindern.
  • Bei der Bestechung ging es um Zugang zu den Erdölmärkten der Republik Kongo und der Elfenbeinküste, meldet die BA.

Die eigentlichen Bestechungshandlungen waren Gegenstand eines Urteils des Bundesstrafgerichts vom August. Das Gericht verurteilte einen ehemaligen Mitarbeiter der Firma zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Unter den bestochenen Personen befinden sich Funktionäre und mehrere Familienangehörige von Denis Sassou-Nguesso, Präsident der Republik Kongo. Die Zahlungen erfolgten über Drittunternehmen auf Konten in der Schweiz und China. Insgesamt gingen an die kongolesischen Amtspersonen über 43 Millionen US-Dollar.

Gunvor unternahm nichts gegen Korruption

Die BA ermittelt derzeit gegen weitere ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens oder Finanzintermediäre. Aus den Ermittlungen habe sich ergeben, dass Gunvor nichts unternommen habe, um Korruption zu bekämpfen, schreibt sie.

Folglich scheine Gunvor das Korruptionsrisiko zumindest in Bezug auf die untersuchten Märkte als Bestandteil der Geschäftstätigkeit akzeptiert zu haben, hält die BA fest.

Das Unternehmen habe auch nicht versucht, das Korruptionsrisiko in der Zusammenarbeit mit Vermittlern von Erdölfrachtern zu reduzieren. Diesen seien zwischen 2009 und 2012 Kommissionen von mehreren Dutzend Millionen US-Dollar bezahlt worden.

Alarmsignale ignoriert

Ausserdem habe Gunvor im Untersuchungszeitraum weitere Unregelmässigkeiten und Alarmsignale ignoriert, etwa die Bewilligung zahlreicher Zahlungen an Offshore-Drittgesellschaften ohne Verbindungen zum Erdölgeschäft oder die Vordatierung von Bankdokumenten.

Die ausgesprochene Busse von 4 Millionen Franken berücksichtige die Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung, welche das Unternehmen seit 2012 eingeführt und umgesetzt habe, schreibt die BA.

Gunvor muss ausserdem eine Ersatzforderung von fast 90 Millionen Franken leisten. Diese Summe entspricht dem Profit, den das Unternehmen mittels der untersuchten Geschäftstätigkeiten in der Republik Kongo und in der Elfenbeinküste erwirtschaftet hat.

«Tatsächlich unzureichend»

Gunvor schreibt in einer Stellungnahme, das Unternehmen habe in dem Verfahren zugegeben, organisatorische Mängel gehabt zu haben. Dadurch sei ein ehemaliger Mitarbeiter nicht daran gehindert worden, korrupte Aktivitäten durchzuführen.

Eine Beteiligung oder ein Mitwissen von Mitgliedern des Managements streitet das Unternehmen ab. Auch betont Gunvor, es seien keine aktuellen Mitarbeiter in laufende Rechtsstreitigkeiten oder Ermittlungen involviert.

Weiter hebt das Unternehmen die getroffenen Massnahmen hervor. «Im Untersuchungszeitraum von 2008 bis 2011 war das Compliance-Programm von Gunvor tatsächlich unzureichend», wird Gunvor-Chef Torbjörn Törnqvist zitiert.

Heute verfüge das Unternehmen über eine erstklassige Compliance- und Ethikabteilung. Für die Zahlungen hat das Unternehmen nach eigenen Angaben bereits Reserven gebildet.

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