Es waren aussergewöhnliche Zeiten damals, als die USA der Schweiz in Wildwest-Manier die Pistole auf die Brust setzten und Informationen verlangten. Informationen zu US-Kunden, die via Schweizer Banken mutmasslich Steuern hinterzogen. Diese aussergewöhnlichen Zeiten sollten aussergewöhnliche Schritte rechtfertigen.
Tausende sind betroffen
Die Konsequenz: Mit der Lieferung von Kundendaten an die USA gingen auch Namen von Drittpersonen mit – von Bankmitarbeitern, Treuhändern und Anwälten – ohne dass die Betroffenen informiert wurden. Geschweige denn die Möglichkeit hatten, sich gegen die Übermittlung des eigenen Namens zu wehren. Von Tausenden Namen ist die Rede, die so in die USA geschickt wurden. Namen, die vielleicht auch nur zufällig in den Dokumenten enthalten waren.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) sah kein Problem darin und verwies darauf, dass genauere Abklärungen oder die Schwärzung von Namen die Auslieferung der Daten verzögern würden und man so völkerrechtliche Verpflichtungen gegenüber den USA verletze. Für diese Rechtfertigung erhielt die Steuerverwaltung auch Schützenhilfe des Finanzdepartementes von Bundesrat Ueli Maurer. Das Departement stützte das Vorgehen der Steuerverwaltung mit einer Verfügung und stellte damit den Datenschützer kalt.
Steuerverwaltung agierte illegal
Doch dieser liess sich nicht beirren und zog den Fall an die nächste Instanz. Mit dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes wird der Rechtsstaatlichkeit nachträglich Genüge getan. Das Gericht kommt klar zum Schluss, dass das vorschnelle Vorgehen der Steuerverwaltung illegal war.
Klar, die Banken und ihre Mitarbeitenden haben mit ihren Steuervermeidungs-Dienstleistungen für ausländische Kunden einen unermesslichen Schaden angerichtet. Und der Druck der USA auf die Schweiz und ihren Finanzplatz war riesig. Zu gross, um rechtsstaatliche Prinzipien zu übergehen? Mitnichten!
Weniger Hektik ist ratsam
Mit dem heutigen Urteil wird dieser Fauxpas zumindest nachträglich korrigiert. Doch der Schaden ist bereits angerichtet, mutmasslich Tausende Namen sind bereits geliefert. Mehr noch: Die Schweiz und ihre offiziellen Organe haben den Eindruck vermittelt, dass sie erpressbar sind – wenn man nur genügend Druck aufbaut.
Immerhin: Wenn künftig weitere Amtshilfegesuche in Bern eintreffen, haben die Behörden nun die Gelegenheit, es besser zu tun. Das heutige Urteil gibt ihnen den nötigen Rückhalt. Und vielleicht bleibt ja auch haften, dass Hektik und übereiliges Einknicken keine guten Strategien sind in solchen komplizierten Auseinandersetzungen mit anderen Staaten. Auch nicht mit den Vereinigten Staaten von Amerika.