Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Wirtschaft Deutsche Schokohasen dürfen auch weiter Lindt-Gold tragen

Nach mehr als zwölf Jahren Gerangel unterliegt Lindt & Sprüngli der deutschen Confiserie Riegelein im Goldhasen-Rechtsstreit. Der deutsche Bundesgerichtshof zieht damit einen Schlussstrich unter die Auseinandersetzung.

Der Goldosterhase von Lindt
Legende: Schlechte Nachrichten für Lindt: Die Goldhasen dürfen so oder ähnlich auch von anderen Herstellern produziert werden. Keystone/archiv

Der Schokoladenproduzent Lindt & Sprüngli ist enttäuscht über das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes im Streit um den Markenschutz seines Goldhasens. Das oberste Gericht Deutschlands hat einen Antrag des Unternehmens für ein Verbot eines Konkurrenzproduktes abgewiesen.

Lindt & Sprüngli könne das Urteil nicht verstehen, müsse es aber respektieren, sagte eine Sprecherin.  Das Unternehmen werde aber weiterhin seine starke Marke verteidigen.

Marke geschützt seit 2000

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes ändert sich für Lindt & Sprüngli an der jetzigen Situation nichts: Der Goldhase bleibt mit seinem Namen und seinen Attributen auch in Deutschland eine geschützte Marke des Schweizer Schokoladenproduzenten. Allerdings darf auch die Confiserie Riegelein, gegen die Lindt & Sprüngli juristisch vorgegangen ist, ihren Goldhasen wie bis anhin weiter verkaufen.

Begonnen hatte das Verfahren damit, dass Lindt & Sprüngli sich im Jahr 2000 seinen goldenen Hasen mit der roten Schleife als Marke u. a. für Deutschland schützen liess. Seitdem versuchte das Unternehmen per Gerichtsurteil zu erreichen, dass Wettbewerber ihre ähnlich aussehenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel