- Ab 2019 müssen Postfinance, Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank höhere Eigenmittelanforderungen erfüllen.
- Wie die Grossbanken sind sie verpflichtet, sogenanntes «Gone-concern-Kapital» für ihre allfällige Sanierung und Abwicklung bereitzuhalten.
- Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Die inlandsorientierten systemrelevanten Banken müssen ab 2019 auch Bestimmungen bezüglich verlusttragendes Kapital einhalten. Dies war seit 2016 nur für die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse zwingend.
«Too big too fail» verhindern
Die sogenannten «Gone-concern»-Anforderungen sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene Bank ohne finanzielle Hilfe des Staates geordnet saniert oder abgewickelt werden kann.
Anders als bei den Grossbanken erfolge die Spiegelung aber nur zu 40 Prozent, da die inlandorientieren Banken international weniger verflochten seien, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats.
Zusätzliche Kapitalisierung kostet
Der Bundesrat geht für die drei Finanzinstitute von einem zusätzlichen Kapitalbedarf von insgesamt 10 Milliarden Franken aus. Unter Berücksichtigung der expliziten Staatsgarantie der ZKB und vorhandener Kapitalüberschüsse sind es noch 4,2 Milliarden Franken. Glaubhafte Zweifel an der Fähigkeit der Institute, diese zusätzlichen Mittel aufzubringen, könnten gegenwärtig keine ausgemacht werden. Dies schreibt der Bundesrat im Bericht zur Verordnungsänderung.
Neue Beteiligungsvorschriften
Mit der Überarbeitung der Eigenmittelverordnung hat der Bundesrat zudem die Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften neu geregelt. Der bisherige Abzug von den Eigenmitteln wird durch eine Risikogewichtung ersetzt.
Über die entsprechenden Anforderungen für die Stammhäuser der beiden Grossbanken wird der Bundesrat im kommenden Jahr entscheiden.