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Lindt & Sprüngli: Kinderarbeit für Schweizer Schokolade
Aus Tagesschau vom 11.01.2024.
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Kinderarbeit für Schokolade Welche rechtlichen Konsequenzen kommen auf Lindt & Sprüngli zu?

Beim Anbau von Kakao für den Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli haben verbotenerweise Kinder gearbeitet. Die «Rundschau» von SRF hat diese Woche mehrere Fälle von Kinderarbeit in Ghana aufgedeckt. Lindt & Sprüngli verurteilt Kinderarbeit und will die Vorwürfe prüfen, wie das Unternehmen schreibt.

Nach dem Scheitern der Konzerninitiative trat in der Schweiz ein Gegenvorschlag zum Aktienrecht in Kraft. Er verpflichtet Konzerne zu einer höheren Sorgfalt, mehr Transparenz und zur Berichterstattung. Basierend darauf schloss der Bundesrat per Verordnung Kinderarbeit explizit in die Gesetzgebung mit ein. Wirtschaftsprofessor Peter V. Kunz von der Universität Bern ordnet ein, was diese neue Rechtslage für Schweizer Konzerne bedeutet.

Peter V. Kunz

Peter V. Kunz

Wirtschaftsrechtler

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Peter V. Kunz ist Professor für Wirtschaftsrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern und war deren Dekan bis 2020.

SRF News: Herr Kunz, ist jetzt alles besser geworden?

Peter V. Kunz: Kinderarbeit wird es auch noch in 20 Jahren geben. Das ist leider eine Realität. Aber ich denke, es war klug, dass man die Verantwortung angepasst hat. In früheren Jahren hat man immer gesagt, vor Ort, also in Ghana, müsse die Regierung das handhaben. Aber wenn ein Regime korrupt ist, dann läuft das nicht. Die Verantwortung wird neu zum Konsumenten und zum Unternehmen in die Schweiz verschoben. Das wird Druck ausüben. Vor dem Hintergrund denke ich, dass sich hier einiges verbessert hat.

Welche rechtlichen Konsequenzen könnte das jetzt für Lindt & Sprüngli haben?

Ich vermute, dass unangenehme Fragen an der Generalversammlung gestellt werden. Es geht generell um Haftungsfragen des Verwaltungsrates, sollten dort Fehler gemacht worden sein. Im schlimmsten Fall könnte es sogar zu Haftungsklagen aus dem Ausland kommen, also von den Geschädigten, weil Lindt & Sprüngli Kinderarbeit anscheinend nicht verhindert hat.

Wenn offensichtlich Mängel vorhanden sind, muss man sich umso mehr bemühen.

Dann gibt es neu auch eine strafrechtliche Komponente, aber das ist eher ein Nebenthema. Erfolgte über die Kinderarbeit keine oder eine falsche Berichterstattung – also wenn man sagt, es gebe keine Kinderarbeit und es gibt sie dann trotzdem – dann drohen Bussen bis zu 100'000 Franken, bei Fahrlässigkeit 50'000 Franken.

Lindt & Sprüngli sagt, man verlasse sich auf die Zulieferer, dass diese kontrollieren.

Man kann das zwar behaupten, aber juristisch ist das nicht überzeugend. Die Verantwortung ist und bleibt bei Lindt & Sprüngli. Man kann nicht einfach sagen, wir haben uns darum bemüht. Wenn offensichtlich Mängel vorhanden sind, muss man sich umso mehr bemühen.

Das Gespräch führte Mirjam Spreiter.

Tagesschau, 11.01.2023, 19:30 Uhr;

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