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Wirtschaft Konzernchef geht – Entschädigung kommt

Kurz vor Weihnachten sind zwei Abgänge von Wirtschaftsgrössen in der Schweiz bekannt geworden. Bei Sulzer tritt der Präsident des Verwaltungsrats zurück; beim Stahlkonzern Schmolz & Bickenbach der CEO. Das könnte mit der Abzocker-Initiative zusammenhängen – und den Abgangsentschädigungen.

Johannes Nonn – CEO der «Schmolz & Bickenbach»-Stahlwerke.
Legende: Johannes Nonn – noch ist er CEO von Schmolz & Bickenbach. Keystone

Der Chef von Schmolz & Bickenbach, Johannes Nonn, profitiert von einer Klausel im Vertrag: der «Change of Control»-Klausel. Wenn der Verwaltungsrat komplett wechselt – das ist bei Schmolz & Bickenbach der Fall –, dann hat der CEO sechs Monate Zeit zu entscheiden, ob er im Unternehmen bleiben will oder nicht.

Entscheidet er sich dagegen, bekommt er als Entschädigung 4,4 Millionen Franken. Etwas, das demnächst kaum noch durchsetzbar wäre – wegen der Abzocker-Initiative.

Zwar sei bei der Initiative vieles ungenau, sagt Thomas Geiser. Er ist Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen. Dennoch: «Diese Entschädigung, wie sie hier zur Diskussion steht, würde ich relativ bedenkenlos unter eine nicht mehr zulässige Abgangsentschädigung subsummieren.»

Audio
CEO von Schmolz & Bickenbach nutzt Klausel
aus HeuteMorgen vom 24.12.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 20 Sekunden.

Warten auf Geschäftsbericht

Es wäre schwierig geworden, diese Zahlung im Februar noch durchzuziehen, ist Geiser überzeugt. «Da werden sich natürlich einige sagen, wenn ich ohnehin gehen will, dann lieber ein paar Monate vorher als ein paar Monate später mit einer Vielzahl juristischer Probleme.»

Bezüglich des Rücktritts von Sulzer-Verwaltungsratspräsident Manfred Wennemer ist noch nichts bekannt von einer Abgangsentschädigung. Dort wird erst der Geschäftsbericht im Frühling zeigen, ob eine solche Zahlung getätigt wurde.

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