
Der Chef von Schmolz & Bickenbach, Johannes Nonn, profitiert von einer Klausel im Vertrag: der «Change of Control»-Klausel. Wenn der Verwaltungsrat komplett wechselt – das ist bei Schmolz & Bickenbach der Fall –, dann hat der CEO sechs Monate Zeit zu entscheiden, ob er im Unternehmen bleiben will oder nicht.
Entscheidet er sich dagegen, bekommt er als Entschädigung 4,4 Millionen Franken. Etwas, das demnächst kaum noch durchsetzbar wäre – wegen der Abzocker-Initiative.
Zwar sei bei der Initiative vieles ungenau, sagt Thomas Geiser. Er ist Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen. Dennoch: «Diese Entschädigung, wie sie hier zur Diskussion steht, würde ich relativ bedenkenlos unter eine nicht mehr zulässige Abgangsentschädigung subsummieren.»
Warten auf Geschäftsbericht
Es wäre schwierig geworden, diese Zahlung im Februar noch durchzuziehen, ist Geiser überzeugt. «Da werden sich natürlich einige sagen, wenn ich ohnehin gehen will, dann lieber ein paar Monate vorher als ein paar Monate später mit einer Vielzahl juristischer Probleme.»
Bezüglich des Rücktritts von Sulzer-Verwaltungsratspräsident Manfred Wennemer ist noch nichts bekannt von einer Abgangsentschädigung. Dort wird erst der Geschäftsbericht im Frühling zeigen, ob eine solche Zahlung getätigt wurde.
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