Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt auf dem Rekordtief von 2,25 Prozent. Damit ist er zum dritten Mal in Folge gleich geblieben. Der Wert gilt für die Mietzinse in der ganzen Schweiz. Der nächste Referenzzinssatz wird am 3. Juni 2013 publiziert.
Da der Referenzzinssatz unverändert bleibt, haben weder die Mieter einen neuen Senkungsanspruch, noch dürfen die Hausbesitzer mehr Miete verlangen, wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilte. Falls jedoch die Mieten in einzelnen Fällen noch nicht angepasst worden seien, könnten Mieter einen Senkungsanspruch geltend machen.
Hauseigentümerverband empfiehlt Überprüfung
Der Mieterverband (SMV) fordert deshalb Mieter dazu auf, aktiv zu werden und bei ihrem Vermieter eine Senkung des Mietzinses einzufordern. Bisher kämen erst rund 15 Prozent der Mietenden in den Genuss einer Mietzinssenkung, schreibt der SMV im Communiqué.
Auch der Hauseigentümerverband (HEV) empfiehlt seinen Mitgliedern eine Überprüfung jener Mietverhältnisse, deren Mietzins noch nicht auf dem Satz von 2,25 Prozent basiert. Grundsätzlich bestehe ein Senkungsanspruch gemäss Gesetz aber nur, wenn mit dem bestehenden Mietzins ein übersetzter Ertrag erzielt werde, erklärt der HEV.