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Wirtschaft Mieten werden nicht billiger – aber auch nicht teurer

Gute Nachricht für Mieter: Der Referenzzinssatz, nach dem sich die Wohnungsmieten richten, bleibt unverändert. Vermieter dürfen deshalb mit Blick auf die Zinsentwicklung nicht mehr Miete verlangen.

Ein Wohnblock, davor ein Schild mit der Aufschrift «à louer».
Legende: Die Mieter in der Schweiz können nicht mit einer weiteren Senkung ihrer Miete rechnen. Keystone

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt auf dem Rekordtief von 2,25 Prozent. Damit ist er zum dritten Mal in Folge gleich geblieben. Der Wert gilt für die Mietzinse in der ganzen Schweiz. Der nächste Referenzzinssatz wird am 3. Juni 2013 publiziert.

Da der Referenzzinssatz unverändert bleibt, haben weder die Mieter einen neuen Senkungsanspruch, noch dürfen die Hausbesitzer mehr Miete verlangen, wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilte. Falls jedoch die Mieten in einzelnen Fällen noch nicht angepasst worden seien, könnten Mieter einen Senkungsanspruch geltend machen.

Hauseigentümerverband empfiehlt Überprüfung

Der Mieterverband (SMV) fordert deshalb Mieter dazu auf, aktiv zu werden und bei ihrem Vermieter eine Senkung des Mietzinses einzufordern. Bisher kämen erst rund 15 Prozent der Mietenden in den Genuss einer Mietzinssenkung, schreibt der SMV im Communiqué.

 

Auch der Hauseigentümerverband (HEV) empfiehlt seinen Mitgliedern eine Überprüfung jener Mietverhältnisse, deren Mietzins noch nicht auf dem Satz von 2,25 Prozent basiert. Grundsätzlich bestehe ein Senkungsanspruch gemäss Gesetz aber nur, wenn mit dem bestehenden Mietzins ein übersetzter Ertrag erzielt werde, erklärt der HEV.

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