Wo der Mietzins noch auf einem Referenzzinssatz von mehr als zwei Prozent basiert, sollte der Mieter oder Vermieter eine Überprüfung der Mietzinse vornehmen. Eine Reduktion des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozent entspricht einer Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent.
Der Referenzzinssatz bleibt unverändert tief. Das heisst für die Mieter in der Schweiz: Es gibt weder einen neuen Senkungs- noch einen Erhöhungsanspruch. Dies teilte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mit. Vor einem halben Jahr war der Referenzzinsatz um 0,25 Prozentpunkte auf das aktuelle Niveau gesenkt werden.
Das BWO stützt sich beim Referenzzinssatz auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypotheken. Der nächste Referenzzinssatz wird am 2. Juni 2014 publiziert.
Seit der Einführung des schweizweit einheitlichen Referenzzinssatzes ist dieser stetig gesunken - von 3,5 Prozent im September 2008 auf die nun gültigen 2,0 Prozent fünfeinhalb Jahre später. Der Bund rechnet damit, dass der Wert in nächster Zeit stabil bleiben wird.