Seit wenigen Tagen steht die erste Pilotanlage des geplanten Solarkraftwerks SolSarine. Wie die anderen Projekte im Alpenraum ist die Anlage Teil des sogenannten «Solarexpresses» und soll mithelfen, die Schweiz künftig im Winter mit genügend Strom zu versorgen.
Es soll eine Anlage werden, die dereinst fast die ganze Region mit Strom versorgen könnte, so Mitinitiant Matthias In-Albon: «Gstaad braucht im Jahr 90 Gigawattstunden Strom. Die Solaranlage könnte künftig rund 75 Gigawattstunden liefern».
Stromvertrag zwischen SolSarine und den Bergbahnen?
Die Bergbahnen Gstaad benötigen für ihren Betrieb inklusive Beschneiung acht Gigawattstunden Strom pro Jahr. Es ist deshalb naheliegend, dass sie künftig einen Teil ihres Energiebedarfs mit Strom aus der geplante Solaranlage decken könnten.
«Das ist eine Möglichkeit, die wir aktuell am Ausarbeiten sind. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn es klappen würde», betont In-Albon. Naheliegend wäre ein solcher Vertrag auch deshalb, weil In-Albon gleichzeitig der Geschäftsführer der Bergbahnen Gstaad ist. So weit ist die Ausgangslage unproblematisch.
Die fragwürdige Doppelrolle des Regierungsstatthalters
Problematisch würde ein solches Geschäft allerdings mit einer zweiten Person, die ins Spiel kommt: Seit Februar 2023 ist Michael Teuscher Verwaltungsrat der Bergbahnen Gstaad. In dieser Funktion ist er – zusammen mit den anderen Verwaltungsratsmitgliedern – verantwortlich für den Geschäftsgang des Unternehmens.
Gleichzeitig ist Michael Teuscher Regierungsstatthalter in Saanen und damit der verlängerte Arm der Berner Kantonsregierung. In dieser Funktion ist er von Amtes wegen zuständig für Baugesuche und damit auch für die Erteilung einer allfälligen Baubewilligung für die Solaranlage SolSarine.
Das wirft Fragen auf, die wir anschauen müssen.
Diese Doppelrolle – Bewilligungsinstanz und Verwaltungsrat – überrascht auch den Berner Regierungsrat Christoph Ammann, als er von Radio SRF darauf angesprochen wird: «Das wirft Fragen auf, die wir anschauen müssen».
Konkret steht die Frage im Raum, ob Michael Teuscher nicht befangen ist. Für Christoph Ammann ein wichtiger Punkt: Wer auf dem zuständigen Amt in welcher Rolle welche Entscheidungen mitträgt oder allenfalls in Ausstand tritt, werde man anschauen.
Regierungsstatthalter weiss um die Befangenheitsproblematik
Michael Teuscher liess auf Anfrage einzig mitteilen, dass er kein Problem sehe, da die beiden Funktionen nichts miteinander zu tun hätten. Aus diesem Grund werde er auch nicht in den Ausstand treten.
Dass eine solche Vermischung – Regierungsstatthalteramt und nebenberufliches Mandat – zu einem Problem werden könnte, ist sich Michael Teuscher aber bewusst. Unmittelbar vor dem Amtsantritt als Regierungsstatthalter 2010 sagte er gegenüber der «Simmental Zeitung»: « Da ich keine nebenberuflichen Verpflichtungen wie z. B. Verwaltungsratsmandate, Vorstandsmitgliedschaften et cetera habe, kann ich jede Frage neutral, unabhängig und sachbezogen beurteilen.»
Genau diese neutrale Haltung ist jetzt allerdings infrage gestellt.