Darum gehts: Bundesrat und Parlament sind sich nicht einig, wie streng die Regeln für spezialisierte Spitex-Firmen sein sollen, die mit der Anstellung pflegender Angehöriger Geld verdienen. Das Parlament hat dazu verschiedene Vorstösse eingereicht. Damit macht es Druck, dass die Regeln verschärft werden. Heute werden die Vorstösse im Nationalrat beraten. Der Bundesrat will vorderhand keine zentrale Steuerung. Er überlässt es den Kantonen, die Regeln zu verschärfen.
Das Problem: Seit 2019 kann die Pflege von Angehörigen teils über die Krankenkassen abgerechnet werden. Grundbedingung ist, dass die pflegenden Angehörigen von einer Spitex-Organisation angestellt werden müssen. Seither sind private Spitex-Unternehmen entstanden, die sich darauf spezialisiert haben – wohl auch, weil sich damit gutes Geld verdienen lässt. Denn die Spitex erhält gleich viel Geld von den Krankenkassen, egal ob sie Angehörige anstellt oder Ausgebildete. Bei den Angehörigen haben sie aber viel weniger Aufwand und verdienen entsprechend mehr. Der Verdacht besteht, dass private Spitex-Firmen auf Kosten der Prämienzahler gute Geschäfte machen.
Das Dilemma: Angesichts von Alterung und Fachkräftemangel ist es förderlich, wenn alte und auf Pflege angewiesene Menschen zu Hause leben. Für die Allgemeinheit kommt das günstiger, als wenn diese Personen ins Pflegeheim müssten. Dass pflegende Angehörige dafür entschädigt werden, ist ebenfalls sinnvoll. Denn viele reduzieren die Erwerbsarbeit. So wird dies zumindest teilweise kompensiert. Dass Firmen entstehen, die sich auf die Anstellung, Ausbildung und Anleitung von pflegenden Angehörigen spezialisieren, ist nicht per se schlecht. Allerdings sollen sie angesichts steigender Krankenkassenprämien nicht über Gebühr daran verdienen. Hier die richtige Balance zu finden, ist knifflig: Auswüchse eindämmen, ohne die unternehmerische Initiative abzuwürgen.
Der Teufel im Detail: Weitgehend einig sind sich Bundesrat und Parlament, dass es mehr Transparenz braucht in der Frage, wie viel die Spitex-Firmen wofür abrechnen. Dafür muss man nachvollziehen können, welche Grundpflege von einer Fachperson geleistet wird und welche von einem Angehörigen. Weiter gehen die Meinungen auseinander: Gemäss Parlament soll schärfer umrissen werden, für welche Pflegeleistungen Angehörige bezahlt werden sollen. Denn es gibt auch die familiäre Fürsorgepflicht. Heisst: Nicht jede Hilfestellung kann man in Rechnung stellen. Allerdings ist eine trennscharfe Abgrenzung schwierig. Ein Beispiel, das Schlagzeilen machte: Ein Rentner verlangte Geld von der Krankenkasse, weil er seiner Ehefrau die Nägel schnitt.
Wie es weitergeht: Sobald man genauer weiss, wer was macht, wo die familiäre Fürsorgepflicht aufhört und die kostenpflichtige Grundpflege beginnt, soll es eine neue Abrechnungskategorie für pflegende Angehörige geben – mit tieferen Beiträgen aus der Grundversicherung. Zudem soll es einheitliche Qualitätskriterien für Spitex-Firmen geben, die pflegende Angehörige anstellen, und die Möglichkeit, die Zahl der Anbieter einzuschränken. Werden die Vorstösse von beiden Parlamentskammern gutgeheissen, erhält der Bundesrat den Auftrag, die Änderungen per Verordnung vorzunehmen oder einen Vorschlag für Änderungen im Krankenversicherungsgesetz auszuarbeiten.