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Wirtschaft RAV sollen bei Saison-Arbeitslosen besser hinschauen

Dem Angestellten im Herbst künden und ihn in derselben Position im Frühling wieder einstellen – das tun Arbeitgeber offenbar verbreitet, wie eine Seco-Studie zeigt. Das Stossende daran: Die Kosten für die arbeitslose Winterzeit übernimmt die Arbeitslosenkasse.

«Ein typisches Muster ist, dass jemand die Stelle im Oktober verliert und im März wieder bei der gleichen Firma eingestellt wird», sagt Volkswirtschafts-Professor Reto Föllmi.

Er ist überrascht, wie viele Chefinnen und Chefs ihre Leute in der Arbeitslosenversicherung überwintern lassen. Betroffen seien vor allem das Gastgewerbe und der Bau, so der Leiter der Studie, die er im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) erstellt hat.

Jeder siebte Arbeitslosen-Fall missbräuchlich?

Föllmi und seine Mitautoren kommen auf hohe Zahlen: Zwischen 2009 und 2011 erhielten Arbeitslose in jedem siebten Fall wieder Arbeit im früheren Betrieb. Meist nach vier oder fünf Monaten Arbeitslosigkeit. Die Zahlen liessen vermuten, dass ein sehr grosser Teil dieser Betroffenen schon bei der Kündigung wisse, dass er nach einigen Monaten beim gleichen Arbeitgeber wieder unterkommt, sagt der Professor.

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«Überwintern» auf Kosten der Arbeitslosenkasse
aus Rendez-vous vom 26.06.2014. Bild: Keystone
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Im Wallis lassen Hoteliers, Wirte und Bauunternehmer ihre Leute besonders häufig den Winter über stempeln; verbreitet ist die Praxis auch in Graubünden. Betroffen sind also vor allem Tourismus- und Bergkantone.

Mit diesem Vorgehen lagern die Arbeitgeber ihr Risiko an die Allgemeinheit aus. «Missbrauch ist vielleicht ein starkes Wort», sagt Föllmi dazu. Doch es sei eine Tatsache, dass andere Firmen in denselben Branchen, welche ihre Angestellten das ganze Jahr über beschäftigen, für jene Unternehmen mitbezahlen müssten, welche nur Saison-Jobs anböten.

Höhere Lohnbeiträge für betreffende Unternehmen?

Die Seco-Studie schlägt eine Gegenmassnahme vor: Wer seine Angestellten regelmässig zum Stempeln schickt, soll höhere Lohnbeiträge für die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Die Autoren verstehen dies als Anreiz, Mitarbeiter ganzjährig anzustellen. Das funktioniere auch im Gastgewerbe und auf dem Bau, sagt Föllmi – etwa mit Jahresarbeitszeit-Modellen. Schliesslich hätten nicht alle Bergkantone so viele Saison-Arbeitslose wie etwa das Wallis.

Beim Seco winkt Oliver Schärli ab: Höhere Arbeitslosen-Beiträge für Firmen mit vielen Saison-Jobs kämen nicht in Frage, sagt der Leiter Arbeitsmarkt. Die Arbeitslosenversicherung sei eine Sozialversicherung, die eine Ausgleichsfunktion zwischen den Kantonen und den verschiedenen Branchen habe. Dies zu ändern «würde sehr weit führen».

RAV sollen ihre Kontrollen verstärken

Allerdings glaube er, dass es bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) noch Spielraum gebe. «Die RAV könnten etwas strenger sein.» Schliesslich sei es verboten, Mitarbeiter über Jahre hinweg immer für ein paar Monate zum Stempeln zu schicken. Um dies durchzusetzen müssten aber die Kontrollen strenger werden.

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Werner Messmer vom Baumeisterverband hat Verständnis für diese Praxis
aus Heute um Fünf vom 26.06.2014.
abspielen. Laufzeit 59 Sekunden.

Die RAV müssten konsequenter darauf hinwirken, dass Arbeitslose eine Ganzjahresstelle suchten. Und wenn sich Arbeitslose wiederholt mit bereits für die nächste Saison ausgestellten Arbeitsverträgen beim RAV melden würden, sollten diese die Arbeitslosenentschädigungen verweigern.

Das Seco will nun dafür sorgen, dass die Kantone bei Servierpersonal, Köchen oder Bauarbeitern etwa, die sich im Herbst arbeitslos melden, genauer hinschauen.

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