Mit 200 Sachen oder mehr über die Autobahn – eine Seltenheit ist das heute längst nicht mehr. Die grössten Geschwindigkeitssünder sind Lenker zwischen 20 und 24 Jahren. Oft liefern sie sich mit ihren übermotorisierten vierrädrigen Satussymbolen nächtliche Rennen und filmen sich dabei gegenseitig.
Genau das wird ihnen aber zumeist zum Verhängnis. Denn irgendwann landen die Aufnahmen bei Jürg Boll. Seit fast 20 Jahren ermittelt er für die Zürcher Staatsanwalt in Raserfällen. Und in rund der Hälfte all dieser Fälle sind es die selbstgedrehten Handy-Videos, mit welchen er die Tempobolzer letztlich überführt. Jetzt tritt Zürichs 67-jähriger «Raserjäger» als Staatsanwalt zurück.
SRF News: Jürg Boll, wie kam es eigentlich dazu, dass Sie sich vor 20 Jahren auf schwere Verkehrsdelikte spezialisiert haben?
Jürg Boll: Strassenverkehrsdelikte machen fast 50 Prozent aller Fälle aus, die bei der Staatsanwaltschaft landen. Ich stellte fest, dass es zur Rechtsprechung aber nur wenig Literatur gibt und mich deshalb detailliert damit befasst und auch ein Buch dazu geschrieben. Als dann im Zuge einer Reorganisation 2002 eine spezialisierte Abteilung für Verkehrsdelikte geschaffen wurde, wurde ich dann dem Bereich Strassenverkehr zugewiesen.
Sie hatten also eine Lücke entdeckt und nicht eine besondere Beziehung zum Auto oder eine Affinität für die technischen Möglichkeiten solcher Gefährte?
Ich habe keine besondere Faszination für das Auto. Ich fahre einfach seit ich 18 Jahre alt bin regelmässig Auto und sehe es als ein bequemes Transportmittel.
Sie haben dann die Leitung der spezialisierten Verkehrsgruppe der Zürcher Strafverfolgung übernommen. War für Sie von Anfang an klar, dass Sie einen Fokus auf Raserdelikte legen möchten?
Als ich zu Beginn der Nullerjahre diese Aufgabe übernahm, waren Raserdelikte noch kein so grosses Phänomen, das hat sich aber bald geändert. So mussten wir überlegen, was wir dagegen unternehmen wollten. Uns war es wichtig, im Sinne einer präventiven Massnahme, Lenker aus dem Verkehr zu ziehen, die hochriskant auf den Strassen unterwegs waren.
Seit 2013 ist schweizweit definiert, ab wann jemand wegen eines Raserdelikts verurteilt werden muss und dass ihm mindestens eine einjährige Freiheitsstrafe sowie ein Ausweisentzug von zwei Jahren blüht. Wenn Sie auf ihre 20-jährige Tätigkeit zurückblicken, war dieser Raserartikel der grosse Durchbruch?
Das war sicher ein Durchbruch. Er definierte zum Beispiel, dass wer mit 100 Kilometern pro Stunde durch die Stadt fährt, dies absichtlich macht. Wichtig ist, dass es keine fahrlässigen Raser gibt. Es ist immer ein Vorsatzdelikt und das hat sich bewährt.
Das Gespräch führte Dorotea Simeon.