Die Stadt Luzern hat in den letzten Jahren schlechte Erfahrungen gemacht: Lange und umstrittene Diskussionen gab es bei den Arealen an der Industriestrasse und an der Bernstrasse. Die Landabgabe beim Eichwald wurde vom Parlament sogar ganz zurückgewiesen. Dies soll künftig nicht passieren, darüber war sich das Parlament einig.
Es hat nun gewissen Grundregeln zugestimmt, die bestimmen, wie und unter welchen Bedingungen städtische Areale an Baugenossenschaften abgegeben werden. Das soll garantieren, dass die Genossenschaft bei allen Projekt gleich behandelt werden und dass die Abgabe transparenter und effizienter durchgeführt werden kann. Die wichtigsten Punkte sind:
- Abgabe im Baurecht
- Fixer Landwert: Die Stadt lässt den Wert des Areals durch zwei unabhängige Experten einschätzen. Die Baugenossenschaften müssen keine Angebote mehr machen.
- Reduktion des Baurechtszinses: Für die Berechnung des Zinses gilt der geschätzte Verkehrswert, die Stadt gewährt aber eine Reduktion von 20 Prozent.
- Staffelung des Baurechtszinses: Bis die ersten Wohnungen bezogen werden bezahlen die Genossenschaften nur einen Drittel des Baurechtszinses (die Regel gilt für maximal fünf Jahre).
- Die Stadt kann städtebauliche Ziele als Bedingung für die Abgabe vorgeben
Das Parlament hat den entsprechenden Bericht am Donnerstag Vormittag mit klarer Mehrheit zustimmend zu Kenntnis genommen. Damit ist der Weg frei für das sogenannte «Luzerner Modell» frei. Erstmals soll es nun beim Areal Eichwald, das neu ausgeschrieben wird, zum Einsatz kommen.