Tausende Aargauer Hausbesitzer wohnen neben einem Bächlein oder neben einem Fluss. Dass sie am Ufer nicht einfach gärtnern dürfen wie alle anderen, wissen viele aber nicht. Der Kanton hat deshalb nun ein Merkblatt gedruckt.
«Leben an und mit einem Fliessgewässer», heisst das Merkblatt. Es klärt auf. Zum Beispiel, dass es verboten ist, Rasen-Schnitt ans Ufer zu kippen. Oder dass neben Gewässern nur einheimische Sträucher gepflanzt werden dürfen. Oder dass neben einem Bächlein keine chemischen Pflanzenschutzmittel versprüht werden dürfen.
Denn sie wissen nicht, was sie tun
Im Gegensatz zu den Landwirten seien Hausbesitzer nicht gut informiert, hat Hans-Peter Nussbaum festgestellt. Er arbeitet für den Gewässerunterhalt beim Kanton Aargau und ist Mitautor des Merkblatts.
Hans-Peter Nussbaum ist oft im Kanton unterwegs und sieht viele Hausbesitzer, die sich falsch verhalten. Meistens geschehe dies aber nicht mutwillig, sagt Nussbaum. Das Merkblatt soll nun helfen, die Informations-Lücken der Hausbesitzer zu schliessen.