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Wohnen mit Behinderung Ein Sprungbrett ins selbstständige Leben

Die Behindertenkonferenz Bern hat ein neues Projekt: Eine befristete Wohnung, speziell für Menschen mit Behinderung.

Die Behindertenkonferenz Stadt und Region Bern (BRB) hat seit einem Monat ein neues Angebot, die «Sprungbrett-Wohnung». Es ist eine 2,5-Zimmer-Wohnung für Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung, die ausprobieren wollen, ob eine eigene Wohnung für sie in Frage käme.

Louis Amport (27) ist der erste, der nun die Sprungbrett-Wohnung ausprobieren darf. Für ihn sei das eine Chance: «Ich habe bis 24 bei meiner Mutter gewohnt und danach in einer WG», sagt Louis Amport. Bis jetzt fühle er sich wohl alleine.

Die Wohnung ist speziell eingerichtet und hat folgende technische Hilfsmittel:

  • Die Ablagefläche der Küche ist in der Höhe verstellbar; der Ofen ist tief montiert; der Dampfabzug lässt sich per Knopfdruck ein- und ausschalten;
  • das Bett ist ein Pflegebett;
  • es gibt keine Schwelle zwischen Wohnung und Balkon ;
  • auch die Dusche hat keine Schwelle und man kann im Sitzen duschen;
  • die Haustüre lässt sich mit einem Knopf öffnen; am Hauseingang ist eine Kamera installiert, deren Bild in die Wohnung übertragen wird, wenn jemand klingelt.

Dadurch ist die Wohnung nicht nur für Menschen im Rollstuhl, sondern zum Beispiel auch für Sehbehinderte geeignet. Allerdings muss man nach sechs Monaten wieder ausziehen. «Auf einem Sprungbrett verbringt man nicht Jahre», so die Projektleiterin von der BRB, Flavia Trachsel.

Das Ziel ist für Flavia Trachsel viel wichtiger: «Man soll nicht lange in der Sprungbrett-Wohnung bleiben, sondern in einer eigenen Wohnung Fuss fassen.» Dafür gibt es aber Unterstützung von der BRB bei der Wohnungssuche.

Möglich wurde das Projekt durch den Entscheid des Kantons Bern, neu auf Subjektfinanzierung zu setzen.

Was heisst Subjektfinanzierung?

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Mit der Umstellung von der Objekt- auf die Subjektfinanzierung soll primär der individuelle Unterstützungsbedarf von erwachsenen Menschen mit einer Behinderung und erst in zweiter Linie leistungserbringende Institutionen finanziert werden.

Das heisst, neu bekommen die Menschen mit Behinderungen Geld und können je nach Bedarf selbst entscheiden, ob sie in einer Institution oder einer Wohnung wohnen wollen.

Dadurch können Menschen mit Behinderung, falls sie das möchten und können, in eine eigene Wohnung ziehen. Die «Sprungbrett-Wohnung» sei eine Art zeitlich begrenzter Test, um herauszufinden, ob man sich das Leben allein vorstellen kann.

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