Seit 1990 sind Vermieter im Kanton Nidwalden verpflichtet, bei neuen Mietverträgen ein von der kantonalen Schlichtungsbehörde genehmigtes Formular zu verwenden. Ziel ist es, neue Mieter über das Ausmass einer allfälligen Mietzinserhöhung in Kenntnis zu setzen.
Formular werde jetzt schon häufig nicht benützt
Der Regierungsrat schlägt nun vor, diese Formularpflicht aufzuheben. Das Formular sei oft nicht verwendet worden, da es offenbar nicht bekannt sei, schreibt er. Deshalb seien mit der Abschaffung auch keine Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt zu befürchten.
Die Vernehmlassung zu dieser und weiterer Änderungen des Einführungsgesetzes zum Obligationenrecht dauert bis am 6. Oktober 2017. Der Regierungsrat möchte die Gesetzesrevision auf den 1. Juli 2018 in Kraft setzen.