Eine Italienerin darf ihr geerbtes Haus in Zermatt nicht an einen Holländer verkaufen. Diese Praxis sei illegal, urteilt das Bundesgericht. Bisher hatten die Walliser Behörden das Vorgehen bewilligt. Das Gericht entschied aufgrund einer Beschwerde des Bundesamtes für Justiz.
Die Begründung der Lausanner Richter:
- Zermatt hat kein Kontingent für Verkäufe von Grundeigentum an Ausländer.
- Zermatt hat kein Kontingent, weil es nicht als Fremdenverkehrsort aufgelistet ist.
- Zermatt ist nicht aufgelistet, weil es keine Förderung des Fremdenverkehrs nötig hat.
- Ohne Platz auf der Liste der Fremdenverkehrsorte sind Verkäufe an Ausländer nicht möglich.
Die Walliser Behörden und das Kantonsgericht waren bisher der Auffassung, ihre liberale Bewilligungspraxis sei rechtens. Das Urteil der Bundesrichter in diesem Einzelfall ist wegweisend und gilt nicht nur für Zermatt.