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Wolf im Val d’Anniviers Trotz hoher Risszahlen keine Abschussbewilligung

Die Voraussetzungen für einen Abschuss seien nicht erfüllt, da sich die Region im Streifgebiet eines Rudels befindet.

Seit Anfang Juni wurden auf den Alpen Singlinaz und La Lé, beide oberhalb von Zinal gelegen, insgesamt 39 Schafe gerissen. Mehr als ein Dutzend Tiere werden noch vermisst. Noch ist unklar, ob einer oder mehrere Wölfe für die Risse verantwortlich sind.

Trotz der hohen Risszahlen erteilt der Kanton Wallis aber keine Abschussbewilligung, wie er in einer Mitteilung schreibt. Denn die beiden Alpen befinden sich im Streifgebiet eines Wolfsrudels, das im Herbst 2017 festgestellt wurde.

Gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung kann eine Abschussbewilligung für einzelne Wölfe innerhalb des Streifgebiets eines Wolfsrudels nicht erteilt werden. Die Reduktion des Wolfsbestands muss über die Regulation erfolgen.

Wortlaut der Jagdverordnung

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Art. 4bis: «Eine Regulierung bei Schäden an Nutztierbeständen ist zulässig, wenn im Streifgebiet eines Wolfsrudels, das sich erfolgreich fortgepflanzt hat, innerhalb von vier Monaten mindestens 15 Nutztiere getötet worden sind.»

Diese ist nur möglich, wenn innert einer Frist von vier Monaten 15 Nutztiere in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen werden und eine neue Reproduktion nachgewiesen wird. Die erste Bedingung ist erfüllt. Ob sich die Wölfe hingegen bereits vermehrt haben, ist noch unklar. Der Kanton Wallis hat nun DNA-Proben angeordnet.

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