Im Vordergrund stehen Massnahmen, die bereits in Kraft sind. Sie sollen weiterhin ermöglichen, dass der gesetzliche Schutz des Wolfs mit den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und der Nutztierhalter vereinbart werden kann.
Schutz durch Warnsystem
Damit sich Nutztierhalter auf eine allfällige Wolfspräsenz einstellen können, betreibt das Schwyzer Amt für Landwirtschaft einen SMS-Warndienst zu Wolfssichtungen. Die Behörde unterstützt zudem Nutztierhalter mit Beratungen zum Herdenschutz, und sie hat ein Notfallset mit Zäunen und Verblendungen parat. Bei Bedarf stellt der Kanton einen Herdenschutzhund zur Verfügung.
Im letzten Jahr gab der Kanton gemäss einem Situationsbericht im Zusammenhang mit dem Grossraubtieren wie Wolf, Bär und Luchs geschätzt 30'000 Franken aus. Diese wurden durch den SMS-Dienst, das Monitoring, den Herdenschutz und durch die Medienarbeit verursacht.
Der letzte Wolf im Kanton Schwyz wurde 2016 gesichtet. Es gab keine Schäden an Nutztieren.