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Zehn Personen angezeigt Der Cupfinal hat Konsequenzen für Hooligans

  • Im Mai 2018 fand der Cupfinal YB-Zürich in Bern statt, es kam zu Ausschreitungen.
  • Die Kantonspolizei teilt mit, dass sie nun gegen zehn Personen Anzeige erstattet hat – unter anderem wegen Verstosses gegen das kantonale

    Vermummungsverbot und Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz.

  • Unter den zehn Personen seien Fans beider Mannschaften, bestätigt die Kantonspolizei auf Anfrage.

Drei Männer waren noch am Spieltag angehalten worden, sieben weitere konnten im Rahmen der nachgelagerten Ermittlungen identifiziert werden. Sie sind zwischen 20 und 38 Jahre alt.

In sieben Fällen werden den Beschuldigten Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. Das Zünden von Petarden oder Rauchbomben fällt unter diesen Straftatbestand. In drei dieser Fälle zeigt die Polizei Personen auch wegen Verstosses gegen das kantonale Vermummungsverbot an. Eine Person wurde wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, zwei weitere wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung angezeigt.

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