Im Kanton Schwyz sind derzeit der Kanton und die Bezirke für die Strafverfolgung und den Strafvollzug verantwortlich. Mit der Verschiebung der Aufgaben der Bezirke in der Strafverfolgung würde somit auch eine alte Tradition aufgegeben, die für das Selbstverständnis der Bezirke nicht unwesentlich sei, schreibt die Schwyzer Staatskanzlei mit.Trotzdem soll nun im Rahmen der Teilrevision der Justizgesetzgebung eine Kantonalisierung geprüft werden.Erleichtert würden nämlich auch unerwünschte Spezialisierungen oder Schwergewichtsbildungen beim Personaleinsatz.
Nur noch eine Staatsanwaltschaft
Die Teilrevision befasst sich mit zwei weiteren Vorlagen: mit der Zusammenarbeit der Justizbehörden der Gemeinden und Bezirke sowie der Optimierung der Organisation der Strafverfolgungsbehörden. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 7. April 2017.