Es war Nachtschicht. Es sind Fehler passiert. Diese hätten es dem Häftling überhaupt ermöglicht, aus dem Gefängnis zu fliehen, so die Freiburger Behörden. Der Geflohene ist erstinstanzlich wegen eines Tötungsdelikts verurteilt, das Urteil wurde angefochten.
Eine Administrativuntersuchung wird sich mit der Organisation des Zentralgefängnisses befassen. Dabei steht die Frage im Fokus, wie die Fehler im Nachtdienst passieren konnten und was die Ursache dafür war.
Einzelfall oder grundsätzliches Problem?
Gleichzeitig wird untersucht, ob Infrastruktur und Betrieb des Zentralgefängnisses grundsätzlich genügen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Gleichzeitig läuft das Kündigungsverfahren gegen einen Nachtschicht-Mitarbeiter im Zentralgefängnis. Der Mann ist suspendiert. Er habe sich eine Reihe Verfehlungen zuschulden kommen lassen, teilt die freiburgische Sicherheits- und Justizdirektion am Mittwoch mit.