Die Entschädigung sei gerechtfertigt, heisst es in einem Bericht des Urner Regierungsrats an das Parlament. Aus den gesetzlichen Schutzmassnahmen und den Erholungsanlagen würden sich Einschränkungen ergeben, die die Korporation in besonderer Weise treffen würden. Die Korporation Uri besitzt im Reussdeltagebiet mehrere Liegenschaften. Diese stellt sie freiwillig Einheimischen und Touristen für die Naherholung und zum Baden zur Verfügung.
2011 ersuchte die Korporation die Urner Regierung um eine Abgeltung. Anfang 2014 einigten sich die Korporation Uri und der Regierungsrat auf einen Entwurf für eine Entschädigung. Gemäss dem Antrag der Regierung ans Parlament soll die Korporation jährlich rund 70'000 Franken erhalten. Im Gegenzug darf eine Fläche von rund 88'000 Quadradmetern im Reussdelta während den nächsten 25 Jahren öffentlich genutzt werden.