Der Beschuldigte muss zudem dem Opfer eine Genugtuung von 1000 Franken zahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Der Schuldspruch liegt erst im Dispositiv vor. Er ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte ist ein Staatenloser, der gemäss Staatsanwaltschaft 2011 mit seinem damals fünfjährigen Sohn in den Libanon gereist ist. Einige Wochen später kehrte er allein in die Schweiz zurück.
Die Vormundschaftsbehörden hatten den Vater schon vor der Rückreise aufgefordert, das Kind, das bei Verwandten im Libanon leben soll, zurückzubringen. Der Beschuldigte weigert sich aber, die Rückkehr des Kindes zu veranlassen oder der Mutter den Kontakt zu ihm zu ermöglichen.