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Visualisierung eines geplanten Wohnhauses in der Stadt Luzern.
Legende: Der Stein des Anstosses: Für dieses geplante Wohnhaus an der Hitzlisbergstrasse müsste das jetzige Gebäude weg. Architektur Lischer Partner AG

Zentralschweiz Abreissen in der Schutzzone - Luzern will Regeln lockern

Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden: Ein Mehrfamilienhaus in der Stadt Luzern darf nicht abgerissen werden. Wegen des Ortsbildschutzes. Dieses Urteil blockiert nun mehrere Projekte in der Stadt. Deshalb will die Stadt die Vorgaben entschärfen. Diese sind erst drei Jahre alt.

Im Sommer 2015 hatte das Luzerner Kantonsgericht entschieden, dass ein altes Mehrfamilienhaus beim Hotel Montana in der Stadt Luzern nicht abgerissen werden dürfe. Das Bundesgericht stützte im Januar den Luzerner Entscheid. Der Grund: Das besagte Gebäude stehe in der so genannten «Ortsbildschutzzone B».

Das heisst, Häuser in dem Gebiet dürfen nur in Ausnahmefällen abgerissen werden: Entweder, wenn eine Sanierung unverhältnismässig teuer zu stehen käme oder wenn eine Sanierung aus statischen Gründen nicht möglich ist. So steht es im revidierten Bau- und Zonenreglement der Stadt Luzern.

Stadt will Klarheit schaffen

Die Stadt hatte im Jahr 2013 die Vorgaben für Schutzzonen bewusst verschärft. Nun werden diese Einschränkungen also zum Problem. Laut Stadtarchitekt Jürg Rehsteiner ist momentan rund eine Handvoll Projekte davon betroffen. Darunter auch jene der Wohngenossenschaft Geissenstein. Diese informierte in diesen Tagen auf dem Internet über die aktuelle Situation. Wie es weiter gehe, sei momentan unklar.

Um Klarheit zu schaffen, sei die Stadt Luzern daran, das Bau- und Zonenreglement anzupassen, sagt Stadtarchitekt Rehsteiner: «Wir möchten wieder die Vorgaben haben wie vor dem Gerichtsurteil. Dass also Gebäude abgebrochen werden können, wenn sie nicht dem Zweck der Schutzzone entsprechen.» Das angepasste Bau- und Zonenreglement soll laut Rehsteiner Ende 2017 in Kraft treten.

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