Der Kantonsrat hatte im Januar auf Antrag der Regierung zwei Punkte der Initiative für ungültig erklärt, weil sie aus seiner Sicht gegen das Bundesrecht verstossen oder nicht in die Zuständigkeit des Kantons fallen. Die SVP erhob dagegen am 3. März Beschwerde beim Bundesgericht. Mit einem Urteil sei kaum vor Mitte 2014 zu rechnen, teilte die Staatskanzlei mit
Die SVP hatte gefordert, dass eine Abstimmung erst nach einem Urteil des Bundesgerichtes anzusetzen sei. Der Regierungsrat teile dieses Anliegen, heisst es in der Mitteilung. Die Stimmberechtigten sollten erst abstimmen, wenn Klarheit über die Gültigkeit respektive Ungültigkeit der Initiative bestehe.
Der Regierungsrat hat deshalb die Abstimmung ausgesetzt. Als frühstmöglichen Abstimmungstermin nennt er den 30. November 2014.
Die Initiative stellt mehrere Forderungen. So sollen beispielsweise die Standortgemeinden ein Mitentscheidungsrecht erhalten. Die Aufenthalte von Asylbewerbern, die nicht anerkannt oder vorläufig aufgenommen sind, soll auf maximal ein Jahr beschränkt werden.
Weiter will das Volksbegehren, dass der Kanton - ausserhalb der Bauzone - provisorische Asylzentren und geschlossene Lager für kriminelle und renitente Asylbewerber schaffen kann.