Das Luzerner Verwaltungsgericht begründet seinen Entscheid damit, dass aus raumplanerischer Sicht eine Nutzung als Heim für Asylbewerber nicht wesentlich anders sei als eine Nutzung als Altersheim. Bei beiden handle es sich um Wohnnutzungen.
Die Gemeinde hatte argumentiert, dass das Gebäude seit zwölf Jahren nicht mehr als Heim genutzt worden sei. Das Verwaltungsgericht ist jedoch der Ansicht, dass die Nutzung nicht definitiv aufgegeben worden sei, weil die Räume nie für einen anderen Zweck genutzt worden waren.
In Fischbach ist man über den Entscheid des Verwaltungsgerichts enttäuscht. «Wir nehmen den Bericht zur Kenntnis, werden ihn analysieren und nehmen dann Rücksprache mit unserem Anwalt», sagt Markus Maurer, Sozialvorsteher der Gemeinde Fischbach auf Anfrage.
Die Beschwerdefrist dauert 30 Tage. Bis dann will die Gemeinde Fischbach über das weitere Vorgehen entscheiden. Eine Möglichkeit wäre der Gang ans Bundesgericht.