Die Luzerner Regierung legte am Dienstag den Entwurf für eine Revision des Pflegefinanzierungsgesetzes vor. Die bessere Vergleichbarkeit der Anbieter in der Pflege führe zu mehr Transparenz und einer besseren Kostenkontrolle für die Gemeinden, argumentiert der Regierungsrat in einer Mitteilung.
Daneben will der Regierungsrat seine Aufsicht von den privaten Heimen auch auf die Betriebe der Gemeinden ausdehnen. Damit benötigen neu auch diese Pflegeheime eine Bewilligung des Kantons. Dies gewährleiste einheitliche Voraussetzungen für den Betrieb von Heimen und die Aufsicht - unabhängig von der Organisationsform und der Trägerschaft, begründet die Regierung.
Insgesamt will der Regierungsrat das bisherige Pflegefinanzierungsgesetz zu einem Betreuungs- und Pflegegesetz ausbauen. So werden in dieses auch Bestimmungen aus dem Sozialhilfegesetz aufgenommen.