Der Kanton Luzern führte bislang eine Liste mit elf amtlichen Verteidigern, die vom Regierungsrat für jeweils vier Jahre gewählt wurden. Massgebend bei der Auswahl der Listenanwälte war bislang der Parteiproporz im Luzerner Kantonsrat. Parteilose Bewerber kamen damit nicht in Betracht.
Bundesgericht entscheidet gegen Parteiangehörigkeit
Das Bundesgericht kam 2012 zum Schluss, dass die Parteizugehörigkeit ein sachfremdes Kriterium sei. Wichtiger sei, dass ein Anwalt das Handwerk der Verteidigung beherrsche und über die nötige berufliche Erfahrung verfüge.
Im Hinblick auf die Amtsperiode 2015-2018 regelt der Regierungsrat deshalb die Wahl der amtlichen Verteidiger neu, wie er am Mittwoch mitteilte. Jeder Anwalt muss neu eine Bestätigung vorlegen, dass die Aufsichtsbehörde ihn nicht disziplinarisch sanktioniert hat.