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Zentralschweiz Amtliche Verteidiger müssen keiner Partei mehr angehören

Wer im Kanton Luzern amtlicher Verteidiger werden will, muss neu kein Parteibuch mehr besitzen. Als Anwalt soll er aber eine saubere Weste haben. Der Luzerner Regierungsrat reagiert auf ein Bundesgerichtsurteil und regelt die Wahl der amtlichen Verteidiger neu.

Der Kanton Luzern führte bislang eine Liste mit elf amtlichen Verteidigern, die vom Regierungsrat für jeweils vier Jahre gewählt wurden. Massgebend bei der Auswahl der Listenanwälte war bislang der Parteiproporz im Luzerner Kantonsrat. Parteilose Bewerber kamen damit nicht in Betracht.

Bundesgericht entscheidet gegen Parteiangehörigkeit

Das Bundesgericht kam 2012 zum Schluss, dass die Parteizugehörigkeit ein sachfremdes Kriterium sei. Wichtiger sei, dass ein Anwalt das Handwerk der Verteidigung beherrsche und über die nötige berufliche Erfahrung verfüge.

Im Hinblick auf die Amtsperiode 2015-2018 regelt der Regierungsrat deshalb die Wahl der amtlichen Verteidiger neu, wie er am Mittwoch mitteilte. Jeder Anwalt muss neu eine Bestätigung vorlegen, dass die Aufsichtsbehörde ihn nicht disziplinarisch sanktioniert hat.

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