Dem früheren Finanzchef der Stadt Zug wirft die Staatsanwaltschaft vor, in seiner Funktion als einziger Stiftungsrat Vermögen der Stiftung zweckwidrig verwendet zu haben. Weiter muss sich Ivo Romer wegen Urkundenfälschung und Geldwäscherei verantworten.
Vor drei Jahren brachte die «Weltwoche» die Affäre ins Rollen. Warum die Anklage erst jetzt erhoben wird, begründet Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Strafverfolgungsbehörden, folgendermassen: «Die Staatsanwaltschaft musste rund 200 Geldtransaktionen ins Ausland überprüfen. Dies ist sehr zeitaufwendig.»
Keine Hilfe aus den USA
Mehrere Rechtshilfeersuchen der Zuger Behörden an die USA hätten nichts ergeben. Trotzdem habe die Staatsanwaltschaft auch so Anklage erheben können, so Judith Aklin weiter. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Veruntreuung des Vermögens der Witwe während sechs Jahren erfolgte. Die Anklageschrift hat einen Umfang von 300 Seiten.
Wann über den Fall vor dem Zuger Strafgericht verhandelt wird, ist laut Judith Aklin noch offen. Es dürfte nächstes Jahr sein. Für den Angeklagten Ivo Romer gilt die Unschuldsvermutung.
Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 Uhr