Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass der Leiter des Forstbetriebs der Genossenschaftskorporation Stans sowie ein Sicherheitsverantwortlicher der Stanserhorn-Bahn mitschuldig sind am Tod des Baggerführers.
Der Betriebsleiter und der Mitarbeiter der Stanserhorn-Bahn verlangen aber die Einstellung des Verfahrens. Deshalb müsse nun das Gericht über den Fall urteilen, sagte der zuständige Nidwaldner Staatsanwalt Alexandre Vonwil am Dienstag gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Sorgfaltsplicht verletzt?
Der Staatsanwalt will im Sommer 2013 Anklage erheben. Er ist der Meinung, dass der Betriebsleiter die Sorgfaltspflicht verletzte, als er am Unglückstag seine Mitarbeiter in den Hang schickte. Der Mann habe das Lawinenrisiko unterschätzt, sagte Vonwil. Ein Gutachten des Eidgenössischen Schnee- und Lawinenforschungsinstituts komme zum Schluss, dass man an jenem Tag wegen anhaltender Lawinengefahr nicht im Nordhang hätte arbeiten dürfen.
Daneben sei auch der Mitarbeiter der Stanserhorn-Bahn seiner Aufgabe als Sicherheitsverantwortlicher ungenügend nachgekommen, sagte Vonwil weiter. Die Arbeit sei ungenügend gesichert und die Kommunikation mangelhaft gewesen.
Zwei Lawinen an derselben Stelle
Das Lawinenunglück geschah am 24. Februar 2012 am Stanserhorn zwischen Bluematt und Chalcherli. Der 33-jährige Baggerführer war dort mit zwei anderen Arbeitern daran, eine Zufahrtsstrasse zu einem Masten der neuen Cabrio-Bahn aufs Stanserhorn von einer Lawine vom Vortag zu räumen. Zwei Lawinenbeobachter überwachten den Hang.
Um 10.20 Uhr löste sich am selben Ort wie am Vortag erneut eine Lawine. Der Baggerführer versuchte, sich in Sicherheit zu bringen, er wurde aber von der Lawine erfasst und verschüttet. Über eine Stunde später konnte er geortet und geborgen werden. Der Arbeiter starb kurz darauf im Spital.