Bereits im Juni hatte der Heimatschutz eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Er wollte damit herausfinden, wer für das Überstreichen der Jesusbilder verantwortlich war. Inzwischen wisse man, dass der Auftrag von Verwaltungsseite kam. Deshalb habe der Heimatschutz vor zwei Tagen eine Aufsichtsanzeige nachgereicht, sagte Meinrad Huser, Präsident des Zuger Heimatschutzes. «Wir wollen damit verhindern, dass ein solcher Fall noch einmal vorkommt.»
Der Staat solle sich bewusst sein, dass er die Kunstwerke, die er kaufe, schützen und nicht zerstören solle. Ausserdem seien die Bilder noch nicht einmal inventarisiert gewesen.
Kunstwerke waren nicht geschützt
Die Zuger Regierung liess die Jesusbilder in der ehemaligen Spital-Kapelle mit weisser Farbe überstreichen, um einen «hellen und freundlichen» Begegnungsraum für Asylsuchende einzurichten.
Die Aktion sorgte für Aufsehen und eine lange und kritische Debatte im Zuger Kantonsrat. Der Zuger Regierungsrat betonte hingegen, dass es niemals darum gegangen sei, christliche Symbole zu entfernen, da man sie den Asylsuchenden nicht zumuten könnte. Man wollte nur gute Bedingungen schaffen.
Rechtlich gesehen war der Entscheid in Ordnung, da die Bilder aus dem Jahr 1938, die den Leidensweg Jesu zeigten, nicht geschützt waren. Die Kapelle soll ausserdem in etwa zwei Jahren abgebrochen werden.