Insgesamt 49 der 83 Luzerner Gemeinden hatten anfangs Jahr zuwenig Plätze für Asylsuchende bereit. Nur 18 Gemeinden hätten nun ihre Aufnahmepflicht fristgerecht erfüllt, teilte die Luzerner Staatskanzlei mit. Für die übrigen 31 Gemeinden ist seit dem 4. April eine Ersatzabgabe fällig. Diese beträgt je nach Dauer des fehlenden Platzes zwischen 10 und 40 Franken pro Tag und Person.
Die Ersatzabgaben werden den Gemeinden quartalsweise in Rechnung gestellt, erstmals am 30. Juni. Über die gesamte Höhe der Abgaben könne zurzeit noch keine Aussage gemacht werden. Sie werden an jene Gemeinden umverteilt, die mehr Asylsuchende aufnehmen als verlangt.
Die Luzerner Regierung hatte Anfang 2016 aufgrund eines anhaltenden Unterbringungsnotstandes in seinen Zentren entschieden, den Gemeinden fixe Zahlen an Asylsuchenden zuweisen.
Die Luzerner Gemeinden brachten Ende 2015 insgesamt 3'650 Asylsuchende und Flüchtlinge bei sich unter. Das Aufnahmesoll lag rund 1000 Plätze höher. Bis Anfang April nahmen die Gemeinden fast 250 zusätzliche Personen auf.